Schule der Vielfalt
offen
geöffnet
eröffnend

Schule der Vielfalt
offen
geöffnet
eröffnend

Schule der Vielfalt
offen
geöffnet
eröffnend

Schulordnung

Wir an der GSO wollen einen offenen, respektvollen und freundlichen Umgang miteinander pflegen. Egal ob Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, Hausmeister, Reinigungskräfte und Sekretärinnen: Wir alle verbringen jeden Tag viele Stunden in der Schule. Diese wollen wir in positiver Stimmung verbringen.  Deshalb halten wir zusammen, gehen friedlich und verständnisvoll miteinander um und respektieren die Meinungen und persönlichen Lebensentscheidungen jedes anderen. So schaffen wir einen Ort, an dem entspanntes, harmonisches und glückliches Lernen und Leben für uns alle möglich ist.

Unsere Schulordnung wurde beschlossen in der Sitzung der Schulkonferenz der Gesamtschule Osterfeld am 13.02.2023 und tritt am 07.08.2023 in Kraft.


Wir kennen und achten die Regeln:
Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen! 
Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten! 

Wir kommen pünktlich zum Unterricht und legen unsere Arbeitsmaterialien sowie das Logbuch auf unserem Tisch bereit. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen, so verständigt einer der Klassensprecher oder Klassensprecherinnen die Vertretungsplanung (sog. „Orga“-Büro) oder die stellvertretende Schulleitung.

Wir lassen unser Essen in der Schultasche und gehen mit Getränken vorsichtig um.
Wir vermerken am Ende der Stunde mithilfe der Lehrkraft den Stundeninhalt und unsere Aufgaben im Logbuch.
Wir hinterlassen den Raum sauber und ordentlich und stellen nach der letzten Stunde die Stühle hoch.
Wir entsorgen Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
Wir verhalten uns auf dem Flur ruhig und stören nicht den Unterricht anderer Klassen.
Während des Unterrichts wird ohne Erlaubnis der Lehrkraft nicht gegessen (auch kein Kaugummi) oder getrunken. In allen Fachräumen gilt für alle ein generelles Verbot von Speisen und Getränken. Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 gilt ein Verbot von Energy Drinks.

Das Mitführen jeglicher Art von Drogen und Waffen ist verboten. Zigaretten dürfen lediglich von Schülerinnen und Schülern mitgeführt werden, die bereits 18 Jahre alt sind. Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden.

→Im Unterricht
Unsere Handys und Tablets (sowie jegliches Zubehör wie Kopfhörer, Airpods usw.) sind im Unterricht lautlos und ohne Vibrationsalarm in der Schultasche. Wir holen sie nur raus, wenn die Lehrkraft uns dazu auffordert. Sollten wir gegen diese Regeln verstoßen, kann die Lehrkraft uns die Geräte bis zum Ende der Stunde (oder ggf. bis zum Ende unseres Unterrichtstages) zur Verwahrung abnehmen.
Bei Klassenarbeiten und Klausuren darf das Handy nicht mitgeführt werden. Sonst liegt ein Täuschungsversuch vor.

→ Im Schulgebäude
Wir nutzen unsere Handys und Tablets im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mit Rücksicht auf unsere Mitmenschen, d.h. Gespräche oder Sprachnachrichten führen wir leise, die Geräte sind stets lautlos und Musik hören wir nur über Kopfhörer. Dabei tragen wir sie nur an einem Ohr, um Durchsagen und Ansprachen deutlich zu verstehen.

Fotos, Videos und Tonaufnahmen dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gemacht werden (z.B. für ein Projekt).

Die Akkus unserer digitalen Endgeräte und ihres Zubehörs laden wir am Vortag zu Hause auf.

dazu zählen:

  • das Fotografieren und Filmen von Personen ohne ihr vorheriges Einverständnis
  • der Besitz von gewaltverherrlichenden Videos
  • das Senden und Empfangen urheberrechtlich geschützten Materials

werden die Eltern benachrichtigt und ggf. die Polizei eingeschaltet.

Wir tragen in der Schule angemessene Kleidung.

Das heißt:

Wir tragen dem Schulleben angemessene Kleidung. Dabei soll sich jeder wohlfühlen und individuell kleiden können.
 Jeans, T-Shirt, Pullover und Co. sind dafür gute Beispiele. Zu unangemessen Outfits zählen z.B. transparente Kleidungsstücke oder ganz kurze Hotpants. 

Das Tragen von Kleidungsstücken mit beleidigenden oder verfassungsfeindlichen Symbolen und Schriftzügen ist verboten. 

Es liegt in der pädagogischen Verantwortung und der pädagogischen Freiheit der Lehrkraft, in ihrer Lerngruppe eine Regelung zum Umgang mit Kopfbedeckungen zu treffen.
Religiöse Kopfbedeckungen sind grundsätzlich gestattet.

Im Sportunterricht ist es Pflicht, Sportkleidung und Hallensportschuhe zu tragen. Unsere Oberteile müssen Ärmel haben (z.B. T-Shirt) und mindestens hüftlang sein. Die Sporthosen sollten mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen.

In den Pausen halten wir uns auf den Schulhöfen, in der großen Mensa oder in der B-Halle auf. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen sich außerdem im Bereich der freien Lernorte in der Ebene B3 aufhalten. 

Die Klassen der Jg. 5 und 6 nutzen den Hof A (sog. „Werkhof“ an der Heinestraße) und die gesamte A-Halle inkl. Eingangsbereich.
Für die Klassen der Jg. 5 und 6 ist der Aufenthalt auf dem B-Hof nicht erlaubt. 
Die Klassen der Jg. 5 und 6 nutzen die B-Halle nur als Durchgang (zu Mensa, Kunstflur, Technik, Spielzone, Sekretariat).

„Regenpause“: Bei sehr schlechtem Wetter kann die Schulleitung in einer Durchsage eine Regenpause ausrufen. Dann bleiben wir mit den Lehrkräften in der Klasse und machen dort unsere Pause.

In den 5-Minuten-Pausen haben wir Zeit, den Raum zu wechseln.  Steht kein Raumwechsel an, bleiben wir im Klassenraum oder direkt vor dem Raum, wenn unsere Lehrkraft das erlaubt.
Wenn es ganz dringend ist, können wir nach Rücksprache mit unserer Lehrkraft in der kurzen Pause schnell auf die Toilette gehen.

Zwischen der 8. und 9. Stunde gibt es keine 5-Minuten-Pause. Die Lehrkraft macht mit der Lerngruppe individuell eine kurze Pause während des Unterrichts aus.

Wir gehen in den kleinen Pausen nicht in die Mensa oder zum Kiosk.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen ohne Erlaubnis einer Lehrperson das Schulgelände nicht verlassen. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag der Eltern gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause zu verlassen.
Diese Erlaubnis ist gegenüber der Aufsicht führenden Lehrkraft nachzuweisen, indem der Schüler oder die Schülerin den Schülerausweis mit dem sogenannten M-Stempel vorzeigt.

Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler der Sekundarstufe I ohne Erlaubnis das Schulgelände, erlischt der gesetzliche Unfallschutz ebenso wie die Aufsichtspflicht der Schule.

Wir halten uns in der Regel auf den Schulhöfen auf. In der Mensa können wir essen gehen. Außerdem gibt es verschiedene Angebote der Bunten Stunde, die wir wahrnehmen können.

Außerhalb gekaufte, warme Speisen (z. B. Döner, Pizza) dürfen nicht im Klassenraum verzehrt werden. Einzige Ausnahme sind Gemeinschaftsbestellungen eines Kurses oder einer Klasse mit der Lehrkraft. Unseren Müll entsorgen wir im Anschluss in die dafür vorgesehenen Müllcontainer.

Wir halten die Toiletten sauber und vermeiden Verstopfungen, Verschmutzungen und Beschädigungen. Sollten wir etwas bemerken, melden wir es sofort einer Lehrkraft oder dem Hausmeister. Wir halten uns auf der Toilette nur für den Toilettengang auf.

  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5+6 nutzen ausschließlich die A-Toiletten am A-Hof an der Heinestraße.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7+8 nutzen in den großen Pausen und in der Mittagspause die C-Toiletten am C-Gebäude. Während des Unterrichts und in den 5-Minuten-Pausen nutzen sie die B-Toiletten am Laubengang zur Sporthalle.
  • Schülerinnen und Schüler der Jg. 9-Q2 nutzen ausschließlich die B-Toiletten am Laubengang zur Sporthalle.

Wenn wir aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen können, rufen unsere Eltern (wenn wir noch nicht volljährig sind) zwischen 07.15 Uhr und 08.00 Uhr im Sekretariat an. Sobald wir wieder in der Schule sind, müssen Fehlzeiten innerhalb von drei Tagen schriftlich entschuldigt werden. Für Prüfungen und Klausuren gelten gesonderte Regelungen. Für Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien gilt eine ärztliche Attestpflicht.

Bei besonderen Anlässen (z.B. einer Hochzeit) müssen unsere Eltern im Vorfeld eine Beurlaubung rechtzeitig schriftlich beantragen.

Den Unterrichtsstoff, den ich verpasst habe, hole ich selbstständig zu Hause nach.

Alle Änderungen der persönlichen Daten (z. B. neue Anschrift, neue Telefonnummer) müssen der Klassenleitung bzw. den Beratungslehrerinnen und –lehrern sofort angezeigt werden.

Wenn wir uns an unsere Regeln nicht halten, erfolgen zunächst folgende Maßnahmen:

  • Gespräche, Erinnerungen an die Regeln, Ermahnungen
  • Ausschluss von der aktuellen Unterrichtsstunde (durch AL/SL)
  • Nacharbeitsstunden
  • Elternbriefe und Elterngespräche

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, können ansonsten folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:

  • Schriftlicher Verweis durch die Klassenkonferenz
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, z.B. Klassenausflügen
  • die Entlassung von der Schule
  • Straftaten werden zur Anzeige gebracht

Schulordnung als Download