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Schutzkonzept Sexualisierte Gewalt
Vorfallmeldung und Handlungsleitfaden SuS
Nota bene: Bei Sexualisierter Gewalt liegt bereits eine schulische Krise vor. Es ist daher zwingend der Notfallordner zu konsultieren (i. e. Seite 153-178). Es gilt zudem, dass jede Situation individuell zu betrachten und angemessen zu beurteilen ist!
1.1 Einleitung
Die Gesamtschule Osterfeld in Oberhausen verpflichtet sich durch das vorliegende institutionelle Schutzkonzept, eine sichere und förderliche Umgebung für das Wachstum und Wohlbefinden aller Mitglieder zu schaffen und zu erhalten. In unserer Schule lernen und arbeiten etwa 1500 Schüler*innen im Alter von zehn bis 20 Jahren sowie mehr als 150 Erwachsene, die sowohl im pädagogischen als auch im nicht-pädagogischen Bereich tätig sind. Das Konzept ist darauf ausgerichtet, ein Bewusstsein und ein Verständnis für die Bedeutung des Schutzes aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu schaffen.
Als Reaktion auf den schulrechtlichen Auftrag zur Erstellung eines Schutzkonzeptes und im Einklang mit den aktuellen gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen, entwickelt dieses Dokument systematische Ansätze und Strategien zur Prävention und Intervention im Bereich der sexualisierten Gewalt und anderer Formen von sexualisierten Grenzverletzungen weiter.
Dieses Schutzkonzept definiert klare Verhaltensrichtlinien und Maßnahmen, die darauf abzielen, potenzielle Risiken zu identifizieren, zu mindern sowie einen sicheren Umgang in möglichen Gefährdungssituationen zu gewährleisten. Es setzt einen besonderen Fokus darauf, eine Kultur der Offenheit und des Vertrauens zu fördern, in der Schüler*innen und Personal ermutigt werden, Bedenken und Vorfälle ohne Angst vor Nachteilen zu melden.
Die Erschaffung und nicht zuletzt die Aufrechterhaltung einer solchen Umgebung erfordern eine kontinuierliche Anstrengung aller Beteiligten, die sich in regelmäßigen Schulungen, Auffrischungskursen und der aktiven Teilnahme an der Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen manifestiert. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es entscheidend, dass jede Person in der Schulgemeinschaft das Schutzkonzept kennt, versteht und aktiv umsetzt. Insofern ist das vorliegende Konzept für uns alle verpflichtend.
Die Durchsetzung und die regelmäßige Überprüfung dieses Schutzkonzeptes gewährleisten, dass es den dynamischen Anforderungen einer sich ständig verändernden Schulumgebung gerecht wird. Hierbei stehen die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Schüler*innen und des Personals im Vordergrund.
1.2 Grundlagen
Um sicherzustellen, dass alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft die gleichen inhaltlichen Grundlagen haben, definieren wir hier wichtige Begriffe:
1.2.1 Definitionen
- Gewalt: Unter Gewalt verstehen wir jedes absichtliche Verhalten, das körperlich, emotional oder psychisch schädigend ist. Beispiele sind das Schlagen eines Mitschülers, das Verbreiten von Gerüchten oder das absichtliche Ausgrenzen aus der Gruppe, das zu emotionalem Stress führt – auch im digitalen Raum.
- Sexualisierte Gewalt: Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Täter*innen nutzen Macht- und Autoritätsposition aus.
- Grenzverletzung: Hiermit sind Verhaltensweisen gemeint, die die persönlichen Grenzen einer Person überschreiten, ohne deren Zustimmung. Dies kann zum Beispiel das ungefragte Umarmen oder das Betreten der persönlichen Distanzzone ohne Einverständnis sein.
- Prävention: Das sind Maßnahmen, die wir ergreifen, um Gewalt zu verhindern. Ziel ist es, durch Aufklärung, klare Regeln und Schulungen ein Umfeld zu schaffen, das Gewalt präventiv verhindert. So führen wir beispielsweise Workshops und „Soziales Lernen“ zur Stärkung der sozialen Kompetenzen und zur Konfliktlösung durch.
- Intervention: Wenn dennoch Gewalt auftritt, handelt es sich um Maßnahmen, die wir ergreifen, um sofort zu reagieren, indem wir zunächst die gewalttätige Handlung beenden und anschließend Aufarbeitung und Prävention in den Fokus nehmen. Dies umfasst die sofortige Unterstützung für Betroffene und ihre Familien, wie das Gespräch mit der Klassenleitung, Beratungslehrkräften, Schulsozialarbeit oder Abteilungsleitung sowie im Bedarfsfall Unterstützung durch externe Hilfen.
1.2.2 Gesetzlicher Rahmen
Schulgesetz: Dieses Gesetz verpflichtet uns, ein sicheres Lern- und Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich alle sicher und geschützt fühlen. Es fordert uns auf, aktiv Maßnahmen gegen Mobbing und Diskriminierung zu ergreifen.
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII): Dieses Gesetz bietet die Grundlage für den Schutz und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in unserer Einrichtung. Es stellt sicher, dass alle Kinder das Recht auf Entwicklung und Teilhabe haben.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Es schützt Personen vor Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale wie Herkunft, Geschlecht oder Religion und fördert ein faires und respektvolles Miteinander.
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG §4): Hier wird die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung rechtlich geregelt.
UN-Konvention über die Rechte des Kindes (am 05.04.1992 für Deutschland in Kraft getreten)
Diese Definitionen und gesetzlichen Grundlagen sind wesentlich, um sicherzustellen, dass unser Schutzkonzept effektiv funktioniert, sodass alle Beteiligten in einem sicheren Umfeld lernen und arbeiten können.
1.2.3 Risiko- und Gefährdungsanalyse bei sexueller Gewalt
Auch die Risiko- und Gefährdungsanalyse, die offenlegt, wo sich die „verletzlichen“ Stellen einer Schule befinden, gehört an den Anfang der Konzeptentwicklung. Die beiden Ziele von Schutzkonzepten bilden dabei den Ausgangspunkt für die Risiko- und Gefährdungsanalyse:
- Unsere Schule soll ein Raum der Sicherheit und Achtsamkeit sein – kein Raum für sexuelle Gewalt.
- Die Schule soll ein Kompetenzort sein. Dazu gehört es zu lernen, respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen.
Die beiden ersten Fragen einer Risiko- und Gefährdungsanalyse sollten daher folgendermaßen lauten:
- Welche Situationen sowie strukturellen und räumlichen Gegebenheiten erhöhen die Gefahr, dass hier sexuelle Gewalt stattfinden kann?
- Wie groß ist die Gefahr, dass betroffene Schüler*innen nicht bemerkt werden oder/und keine Hilfe erhalten?
Damit wir alle ein sicheres Gefühl und Hilfe in der Not holen können, haben wir auf der Grundlage der Ergebnisse der Risiko- und Gefährdungsanalyse diese Grundregelung entwickelt und implementiert:
Während der laufenden Unterrichtszeit gibt es nur einen Zugang zum gesamten Schulgebäude. Zur Sicherstellung, dass ausschließlich befugte Personen das Gebäude betreten, werden alle im Gebäude angetroffenen Personen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) von der Pendelaufsicht angesprochen.
Lediglich zu Beginn des Tages sind mehrere Türen geöffnet und werden im Laufe der ersten Unterrichtsstunde durch den haustechnischen Dienst (HTD) verschlossen. So wird der Zugang durch schulfremde Personen auf einen Bereich an der Hausmeisterloge in der Nähe des Sekretariates begrenzt.
Im gesamten Schulgebäude gibt es von der ersten bis zur letzten Stunde eine Pendelaufsicht. Diese ist für die gesamte Schulgemeinde ansprechbar und unterstützt im Bedarfsfall.
Unser besonderes Augenmerk legen wir beim Pendeln durch die Gebäude dabei auf die Treppenhäuser, insbesondere auf die Auf- und Abgänge, Kellerabgänge, die Notausgänge und die Mensa sowie den Cafeteria-Bereich auf der Empore. Zu Tagesbeginn liegt unser Schwerpunkt auf dem Eingangsbereich der A-Halle an der Heinestraße.
Neben dem Pendelteam sind im Notfall alle an der Schule tätigen Personen ansprechbar (Garantenstellung, siehe § 13 StGB)) und helfen weiter. (S. Beschwerdeweg für Schülerinnen und Schüler unter 1.4.2.1)
Schülerinnen und Schüler, die im Gebäude herumlaufen, werden gezielt von der Pendelaufsicht angesprochen und in den Unterrichtsraum bzw. in die Spielzone begleitet/geschickt, wenn sie keinen triftigen Grund haben, sich im entsprechenden Gebäudeteil aufzuhalten (bspw. Not-Toilettengang, IPad-Sprechstunde, akute Krankmeldung im Sekretariat, Gang in den Time-Out-Raum).
Neben der Aufsichtsführung geht es hier vor allem um die aufsuchende Arbeit zum Beziehungsaufbau, die Vermittlung von Sicherheitsgefühl und insbesondere um einen individuellen Blick für die Bedürfnisse der Schülerschaft. Die Pendelaufsicht ermöglicht ein umfangreiches Präventionsangebot auf niederschwelligem Niveau im Schulalltag. Schülerinnen und Schüler fühlen sich „gesehen“ und haben bekannte Ansprechpersonen.
In der Hof- und Mittagspause greift die Regelung zur Aufsicht gem. des Aufsichtsflyers. (IServ-Dateiablage, Ordner 16.03.02).
Erkennbar sind die Aufsichten auf dem Werkhof (A-Hof) an entsprechenden Westen erkennbar. (Die Westen lagern in der Außenspiel-Ausleihe in der A-Halle neben der Schulküche)
Unsere Schülerinnen und Schüler halten sich grundsätzlich nur in den für den Aufenthalt bestimmen Bereichen auf. Bei ad-hoc-Unterrichtsausfall sind dafür ausschließlich die Spielzone oder ausgewiesene Räume mit entsprechender Aufsicht vorgesehen. Die wichtigsten Regeln für den Alltag finden sich im Logbuch.
In den Hof- und Mittagspausen sind die Toilettenanlagen geöffnet und werden in der Regel durch eine männliche sowie weibliche Lehrkraft beaufsichtigt. Diese stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Unsere Toilettenanlagen sind während der Unterrichtszeit geschlossen. Für Nottoilettengänge melden sie die Schülerinnen und Schüler bei der Lehrkraft (s. Nottoiletten-Regelung im Logbuch und in der IServ-Dateiablage im Ordner 03.01.05.02).
Im Rahmen der Öffnung des Sozialraumes arbeiten wir eng mit den örtlichen Akteuren in Osterfeld zum Wohle und Schutz unserer Schülerinnen und Schüler zusammen. Rückmeldungen fließen in die Konzeptarbeit und den Alltag ein.
Beispielsweise gibt es regelmäßige Besuche durch die Osterfelder Polizei, die unseren Schülerinnen und Schülern in der Hofpause für Fragen zur Verfügung steht. Die Beziehungsarbeit steht hierbei im Vordergrund und im Notfall kann auf bereits bekannte Personen zugegriffen werden.
In regelmäßigen Netzwerktreffen organisieren die Akteure in Osterfeld die Überleitung in einzelne Einrichtungen wie das Jugendhaus Osterfeld-Mitte („JuHaOMi“), „Die 1“ und die „Lernhilfe“ der AWO in der Siedlung Kampstr./Auf der Höchte.
In regelmäßigen Abständen wird die Risiko- und Gefährdungsanalyse durch die Fachkräfte der Schulsozialarbeit mit Beteiligung der Schüler*innen-Vertretung durchgeführt und evaluiert. Notwendige Änderungen werden im Konzept aufgenommen und in den Schulalltag integriert.
1.2.4 Personalauswahl und Personalentwicklung
Die Fürsorge für die Mitarbeitenden sowie deren Kontrolle und Entwicklung ist originäre Aufgabe der Schulleitung. In diesem Sinne ist die Wahrnehmung der Personalverantwortung durch die Schulleitung ein zentrales präventives Element im Rahmen des Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt.
Sie beinhaltet neben der Verantwortung und Mitwirkung im Einstellungsverfahren neuer Lehrkräfte und sonstiger pädagogischer Mitarbeitenden im Landesdienst auch die Verantwortung für weitere, ggf. ehrenamtlich tätige Personen in der Schule. Darüber hinaus umfasst die Personalverantwortung auch die systematische und strukturelle Verankerung des Themas in verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen für das gesamte Kollegium.
1.2.4.1 Einstellung von Lehrkräften und sonstigen im Landesdienst stehenden pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeitenden
Personalangelegenheiten werden grundsätzlich durch die Bezirksregierung in Düsseldorf geregelt. Dies gewährleistet eine konsistente und transparente Handhabung aller Personalentscheidungen, die sich an vorgegebenen Richtlinien orientieren. Dazu gehört, dass alle potenziellen Mitarbeiter*innen im Rahmen ihrer Bewerbung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, welches speziell auf etwaige Vorstrafen im Bereich von Delikten gegen Kinder und Jugendliche überprüft wird.
Darüber hinaus werden im Auswahlprozess strenge Kriterien angewendet, die darauf abzielen, hochqualifizierte und vertrauenswürdige Mitarbeiter*innen zu gewinnen. Es wird besonderer Wert daraufgelegt, dass alle Bewerber*innen nicht nur fachlich kompetent, sondern auch persönlich für die Arbeit an einer Bildungseinrichtung geeignet sind. In diesem Zusammenhang thematisiert die Schulleitung im Rahmen der Auswahlgespräche auch das Schutzkonzept und den geltenden Verhaltenskodex.
1.2.4.2 Regelungen für externe, ggf. ehrenamtlich tätige Personen
Träger mit einer gesetzlichen Verpflichtung nach §30a BZRG geben eine einmalige Erklärung ab, dass von allen Mitarbeitenden ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegt. Bei weiteren extern, ggf. ehrenamtlich Mitarbeitenden ist eine Fachkraft aus dem Kollegium anwesend, solange kein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegt. Die Schulleitung überprüft das Vorliegen eines erweiterten Führungszeugnisses.
Darüber hinaus wird allen Personen, die im Rahmen von unterrichtlichen oder außerunterrichtlichen Projekten und Aktionen mit Lernenden zusammenarbeiten, eine Selbstverpflichtungserklärung zur Unterschrift vorgelegt.
1.2.4.3 Präventionsangebote und Fortbildungsmaßnahmen
Ein zentrales Element schulischer Präventionsarbeit stellen Aufklärung und Fortbildung dar. Im Rahmen der Personalverantwortung erfolgt eine regelmäßige Fortbildung aller Mitarbeitenden zum Schutzkonzept mit dem Ziel des Aufbaus einer Grundhaltung der Achtsamkeit gegenüber der Wahrung der Integrität aller Lernenden sowie der Vermittlung eines Allgemeinen Wissens über zentrale Fragen des Schutzes gegenüber sexualisierter Gewalt.
1.2.4.4 Transparenz und Einbindung
Der gesamte Prozess der Personalauswahl und -verwaltung ist für alle Beteiligten transparent gestaltet. Regelmäßige Evaluationen und Feedback-Mechanismen ermöglichen es, den Prozess stetig zu verbessern und anzupassen. Dies fördert nicht nur das Vertrauen in die Institution, sondern trägt auch maßgeblich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der Schulgemeinschaft bei.
1.3 Verhaltenskodex für die Schulgemeinde
Der Verhaltenskodex bildet das ethische Fundament unserer Institution und zielt darauf ab, eine sichere, respektvolle und förderliche Lernumgebung für alle Schüler*innen und Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dieser Kodex definiert klare Verhaltensregeln und Erwartungen, um Grenzverletzungen vorzubeugen bzw. auf diese angemessen zu reagieren.
Dieser Verhaltenskodex ist verbindlich für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft.
Verstöße gegen den Kodex werden ernst genommen und können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu gewährleisten.
1.3.1 Gestaltung von Nähe und Distanz
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft achten auf angemessene physische und emotionale Grenzen.
- Alle Mitarbeiter*innen bleiben in ihrer Interaktion mit Schüler*innen stets professionell und respektieren die Privatsphäre der Lernenden.
- Bei pädagogischen Maßnahmen, die körperliche Nähe erfordern, wie zum Beispiel im Sportunterricht oder bei der Ersten Hilfe, ist die Zustimmung des Schülers oder der Schülerin einzuholen und das Vorgehen transparent zu machen.
Beispielhafte Konkretisierungen
- Mitarbeitende achten darauf, professionelle physische und emotionale Distanz zu wahren und vermeiden private Einzelgespräche ohne sichtbare Überwachung.
- Gespräche mit Schülerinnen finden in Klassenräumen mit offenen Türen oder in anderen gut einsehbaren Bereichen statt.
Beispiel 1: Klassenraum – vertrauliche Themen
Ein Schüler erzählt während eines Gesprächs von familiären Problemen.
Die Lehrkraft verspricht keine „Geheimhaltung im absoluten Sinn“, sondern erklärt:
„Ich behandle das vertraulich, aber wenn es um deine Sicherheit geht, muss ich mir ggf. Hilfe holen.“
→ Klare Transparenz statt informeller Vertraulichkeitsversprechen.
Beispiel 2: Lehrerzimmer / Büroflur
Eine Lehrkraft spricht nicht laut über sensible Schülerinformationen (z. B. Noten oder persönliche Probleme), wenn andere Personen im Büro oder Flur mithören könnten.
→ Schutz der Privatsphäre auch im informellen Umfeld.
Beispiel 3: Trost nach einem Vorfall
Ein Kind weint nach einem Streit im Klassenraum.
Statt es einfach in den Arm zu nehmen, fragt die Lehrkraft:
„Möchtest du, dass ich kurz neben dir sitze oder Abstand halte?“
→ Emotionale Nähe wird angeboten, aber nicht vorausgesetzt.
Bei sensiblen Themen, die in Beratungssituationen angesprochen werden, ist eine neutrale dritte Person (z.B. eine weitere Lehrkraft oder Fachkraft für Schulsozialarbeit) anwesend.
1.3.2 Angemessenheit von Körperkontakt
- Körperkontakt ist auf das pädagogisch Notwendige zu beschränken und muss stets die Zustimmung der beteiligten Personen einholen.
- Umarmungen, Berührungen am Kopf oder Rücken und andere Formen des Körperkontakts erfolgen nur, wenn sie alters- und situationsangemessen sind und mit dem Einverständnis der Schüler*innen erfolgen.
- Bei körperlichen Auseinandersetzungen muss auf angemessenen Körperkontakt zum Schutze aller Beteiligten geachtet werden.
Beispielhafte Konkretisierungen
- Körperkontakt ist auf das pädagogisch notwendige Maß beschränkt und bedarf der Zustimmung der Schüler*innen.
- Bei Sportaktivitäten werden Hilfestellungen nur nach Erklärung und mit Zustimmung der Schüler*innen durchgeführt (Thematisierung vor Beginn einer Übung).
- Lehrkräfte vermeiden jede Form von Körperkontakt bei Gesprächen und nutzen stattdessen nonverbale Kommunikationsformen wie Nicken oder ein Lächeln.
- Lehrkräfte und pädagogisches Personal sowie Schüler*innen achten auf eine angemessene Distanz zu den Mitgliedern der Schulgemeinde. Insbesondere Körperkontakt durch Schüler*innen wie Umarmungen z.B. von Lehrkräften werden vermieden.
Beispiel 1: Sportunterricht – Hilfestellung
Beim Turnen erklärt die Lehrkraft:
„Ich helfe dir jetzt beim Absprung, ist das für dich okay?“
Die Schülerin nickt, erst dann erfolgt die Unterstützung.
Zustimmung + vorherige Ankündigung.
Beispiel 2: Erste Hilfe nach einer Verletzung
Ein Schüler stürzt im Pausenhof.
Die betreuende Person sagt:
„Ich schaue mir jetzt dein Knie an und lege einen Verband an, ist das in Ordnung?“ → Auch in Notfallsituationen wird, soweit möglich, erklärt und Zustimmung eingeholt.
1.3.3 Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken
- Der Gebrauch von sozialen Medien zwischen Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitenden einerseits und Schüler*innen andererseits ist dienst- bzw. arbeitsrechtlich sowie datenschutzrechtlich bedenklich und daher auf das unverzichtbare Maß zu beschränken. In jedem Fall ist der Gebrauch von sozialen Medien zwischen Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeitenden einerseits und Schüler*innen andererseits ausschließlich auf professionelle Kommunikation und professionelle Inhalte beschränkt.
- Die private oder über den professionellen Rahmen hinausgehende persönliche Kommunikation über soziale Netzwerke zwischen Lehrkräften bzw. pädagogischen Mitarbeitenden und Schüler*innen ist nicht gestattet.
- Digitale Medien werden verantwortungsvoll genutzt, und Inhalte, die Gewalt, Diskriminierung oder sexuelle Anspielungen beinhalten, sind strengstens verboten und werden konsequent geahndet.
- In der Schulordnung sind hinsichtlich der Nutzung der von der Schule ausgegebenen iPads klare Regeln für die Nutzung der iPads festgelegt. Diese wird im Unterricht mit den Schüler*innen durchgesprochen und reflektiert.
- In der Schulordnung findet sich ebenfalls die Handynutzungsordnung der GSO. Schüler*innen bis einschließlich Jahrgang 8 dürfen Mobiltelefone/Smartphones auf dem gesamten Schulgelände nicht nutzen.
- In Jahrgang 5 finden im Fach „DigiFit“ Medienerziehung und die Thematisierung von verantwortungsvollem Verhalten im Internet statt. Diese umfasst beispielsweise Themen wie Cybermobbing, Hatespeech oder Cybergrooming. Die Schüler*innen werden für einen altersangemessenen und klugen Umgang mit sozialen Medien sensibilisiert und entwickeln Ideen dazu, wie sie damit umgehen können, falls sie mit den oben genannten Phänomenen konfrontiert werden.
Beispielhafte Konkretisierungen
- Die Nutzung digitaler Medien durch Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschränkt sich auf professionelle Inhalte und Plattformen.
- Die digitale Kommunikation von Lehrkräften bzw. pädagogischen Mitarbeitenden mit Schüler*innen erfolgt wann und wo immer möglich über offizielle schulische Kommunikationskanäle: Diese sind zurzeit IServ und WebUntis.
- Die Verwendung von Messenger-Diensten für die Klassenkommunikation ist klar geregelt und beschränkt sich auf Ankündigungen und organisatorische Informationen.
Beispiel 1: Lernplattform statt privater Kanäle
Ein Schüler fragt: „Können Sie mir die Präsentation schicken?“
Die Lehrkraft antwortet:
„Ich lade sie auf die schulische Lernplattform hoch.“
→ Nutzung offizieller, schulischer Kommunikationswege statt privater Messenger.
Beispiel 2: Freundschaftsanfrage auf Instagram
Ein Schüler sendet einer Lehrkraft eine Freundschaftsanfrage auf einem sozialen Netzwerk.
Die Lehrkraft lehnt diese ab und erklärt ggf. sachlich:
„Ich nutze soziale Medien nicht für private oder direkte Kommunikation mit Schüler*innen, sondern kommuniziere ausschließlich über IServ und WebUntis.“
Beispiel 3: Private Nachrichten außerhalb der Schulplattform
Ein Schüler schreibt einer Lehrkraft abends per WhatsApp:
„Können Sie mir kurz bei der Aufgabe helfen?“
Die Lehrkraft antwortet nicht über WhatsApp, sondern verweist auf den nächsten Unterricht oder die schulische Plattform.
→ Klare Trennung zwischen privat und schulisch.
Beispiel 4: Auswahl von Unterrichtsmaterial
Eine Lehrkraft zeigt im Unterricht ein Video über Geschichte.
Vorher prüft sie, dass keine problematischen Inhalte (z. B. Gewaltverherrlichung) enthalten sind oder erklärt diese im Kontext.
→ Inhalte werden bewusst und pädagogisch ausgewählt.
Beispiel 5: Reaktion auf problematische Inhalte im Klassenchat
Ein Schüler postet ein „Meme“ mit diskriminierendem Inhalt in den Klassenchat.
Die Lehrkraft greift ein:
„Solche Inhalte sind im schulischen Kontext nicht erlaubt.“
Die Lehrkraft gibt ggf. den Inhalt an die zuständige AL weiter zur Prüfung weiter.
→ Klare Regelumsetzung und pädagogische/strafrechtliche Intervention.
Beispiel 6: Unterrichtseinheit zu sensiblen Themen
Im Biologieunterricht wird das Thema „Sexualkunde“ behandelt.
Die Lehrkraft verwendet ausschließlich offiziell freigegebene Materialien und kündigt Inhalte vorher sachlich an:
„Wir betrachten heute altersgerechte, schulisch geprüfte Materialien zu diesem Thema.“
→ Sensibler, aber fachlich kontrollierter Umgang.
Beispiel 7: Nutzung von digitalen Tools im Unterricht
Eine Lehrkraft nutzt ein Online-Quiz-Tool für Wiederholungen.
Die Inhalte beziehen sich ausschließlich auf den Unterrichtsstoff und enthalten keine persönlichen oder unangemessenen Inhalte.
→ Zweckgebundene und sichere Nutzung digitaler Medien.
1.3.4 Sprache und Wortwahl
- In der Kommunikation wird stets eine respektvolle und wertschätzende Sprache verwendet.
- Diskriminierende, sexistische oder rassistische Äußerungen sind unter keinen Umständen toleriert und werden entsprechend geahndet.
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verwenden eine respektvolle und wertschätzende Sprache.
- Lehrkräfte achten darauf, in Diskussionen eine inklusive Sprache zu verwenden, die keine Gruppe ausschließt oder stereotype Rollenbilder fördert.
- In Debatten über kontroverse Themen stellen Lehrkräfte sicher, dass eine respektvolle Auseinandersetzung gefördert wird, bei der alle Schüler*innen ihre Meinungen frei äußern können, ohne Diskriminierung zu erfahren.
- Die Klassen entwickeln zu Beginn der Schulzeit Klassenregeln und definieren Grundlagen für eine wertschätzende Kommunikation.
Beispielhafte Konkretisierungen
Beispiel 1: Unterrichtsgespräch
Ein Schüler gibt eine falsche Antwort im Unterricht.
→ Statt: „Das ist komplett falsch, das kann doch jeder!“
→ Wird gesagt: „Die Richtung ist schon gut, überleg nochmal, ob du einen Schritt ergänzen kannst.“
Beispiel 2: Gruppenarbeit
In einer Gruppenarbeit meldet sich ein ruhiger Schüler selten zu Wort.
→ Statt ihn zu ignorieren, sagt ein Mitschüler:
„Mich interessiert deine Meinung dazu, hast du eine Idee?“
Beispiel 3: Lehrer-Schüler-Interaktion
Ein Schüler kommt zu spät.
→ Statt: „Schon wieder zu spät, das nervt!“
→ Wird gesagt: „Gut, dass du da bist. Bitte achte künftig darauf, pünktlich zu kommen.“
Beispiel 4: rassistische Aussage im Unterricht
Ein Schüler sagt: „Die sind doch alle faul.“
→ Reaktion der Lehrkraft:
„Solche pauschalen Aussagen über Gruppen sind nicht akzeptabel. Wir sprechen hier respektvoll über einzelne Menschen und Fakten.“
Beispiel 5: sexistische Bemerkung in der Pause
Ein Schüler sagt: „Mädchen können sowieso kein Mathe.“
→ Reaktion:
„Diese Aussage ist sexistisch und falsch. Leistung hängt nicht vom Geschlecht ab. Solche Kommentare werden hier nicht geduldet.“
Beispiel 6: diskriminierender Witz
Im Klassenchat wird ein abwertender Witz über eine Nationalität geteilt.
→ Reaktion der Schule:
Der Beitrag wird entfernt, die Beteiligten werden angesprochen und es folgt ein klärendes Gespräch über Diskriminierung und mögliche Konsequenzen.
1.3.5 Verhalten bei Besuch von außerschulischen Lernorten oder auf Fahrten
- Während schulischer Ausflüge und Reisen gelten die gleichen Verhaltensstandards wie im Schulalltag.
- Übernachtungen werden so organisiert, dass Lehrkräfte und Schüler getrennt schlafen, und es gelten klare Regeln zum Schutz der Privatsphäre.
Beispielhafte Konkretisierungen
- Mitarbeiter*innen verhalten sich auch außerhalb des Schulgeländes vorbildlich und beachten die gleichen Verhaltensregeln wie im Schulalltag.
- Mitarbeitende übernachten auf Klassenfahrten in separaten Zimmern oder Bereichen, getrennt von den Schüler*innen. Schüler*innen übernachten in nach Geschlechtern getrennten Zimmern.
- Bei Besuch von außerschulischen Lernorten oder auf Fahrten werden Gruppenaktivitäten gefördert, und Lehrkräfte sorgen dafür, dass sie immer in Gruppen von mindestens zwei Erwachsenen unterwegs sind, um die Aufsicht zu teilen.
Beispiel für Handlungsanweisungen auf Exkursionen:
Wenn wir einmal mit der Schule unterwegs sind:
– vertreten wir die Schule nach außen,
– haben wir einen guten Ruf/Eindruck zu verteidigen,
– benehmen wir uns gut: leise und ruhig,
– höflich und nett,
– hilfsbereit und zuvorkommend,
– sagen „Bitte“ und „Danke“,
– grüßen mit der Tageszeit,
– warten wir, bis wir dran sind,
– nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer Menschen,
– fragen höflich, wenn wir etwas nicht verstehen,
– lassen erst aus dem Bus aussteigen, ehe wir einsteigen,
– bieten älteren/hilfsbedürftigen Menschen Unterstützung an (Sitzplatz anbieten, zur Seite gehen),
– hören bei Erklärungen aufmerksam zu,
– halten uns an die Regeln der Einrichtung, in der wir zu Gast sind,
– sorgen wir mit unserem Verhalten dafür, dass wir wiederkommen dürfen
– und bleiben angenehm in Erinnerung,
– vertragen wir uns untereinander und
– zeigen wir eine gute Klassengemeinschaft,
– begrüßen wir alle Menschen, wenn wir einen Raum betreten,
– hören wir auf unsere Lehrkräfte und
– achten auf Sauberkeit und Ordnung,
– verlassen wir die Räume und Toiletten sauber,
– freuen wir uns über Lob,
– sorgen wir alle zusammen dafür, dass wir in guter Erinnerung bleiben,
– behandeln wir Menschen, Einrichtung und Gegenstände mit Bedacht und Vorsicht.
– Wenn etwas aus Versehen beschädigt wird, melden wir den Schaden sofort bei unserer Lehrkraft.
– Wir sorgen möglichst für Ersatz.
– Wir bringen ausreichend Verpflegung mit.
– Wir essen und trinken in den angegebenen Zeiten, räumen alles weg und
– nehmen nur so viel, dass alle etwas bekommen und
– möglichst keine Reste überbleiben.
– Die Mediennutzungsordnung gilt auch bei Ausflügen/Fahrten.
– Wir fragen vorher, ob wir das Handy in Notfällen benutzen dürfen.
– Wir packen die Dinge, die wir mitnehmen müssen, früh genug ein.
1.3.6 Verhalten im Sport- und Schwimmunterricht
Grundsätzlich gilt:
- Im Sportunterricht tragen alle Beteiligten angemessene Sportkleidung.
- Das Thema „Hilfestellung“ wird vor Beginn einer Übung mit der Gruppe offen thematisiert, sodass Schüler*innen die Möglichkeit haben, hierauf zu verzichten.
- Die Lehrkraft trifft mit der Klasse/Gruppe klare Regelungen, welche Körperkontakte erlaubt/notwendig sind. Klares Benennen von Grenzen, z. B bei Partnerübungen.
- Lehrkräfte erklären und demonstrieren Übungen ohne unangemessenen Körperkontakt und achten darauf, dass auch Schüler*innen untereinander respektvoll miteinander umgehen.
- In den Umkleiden bleiben Schülerinnen und Schüler nach Geschlechtern getrennt. Alle achten auf eine angemessene Distanz.
- Verstöße werden ernst genommen und konsequent geahndet.
- Bei Unterstützungsbedarf wenden sich die Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll an die Sport-Lehrkraft oder die Klassenleitung, ggf. an die Abteilung.
- Alle Schülerinnen und Schüler können sich in Ruhe umziehen. Im Bedarfsfall suchen wir nach einer individuellen Lösung.
- Nach dem Umziehen verlassen alle die Umkleide. Niemand bleibt alleine zurück.
- Die Lehrkraft verschließt die Umkleiden.
Die Lehrkraft bespricht zu Schuljahresbeginn die Regelungen und dokumentiert diese Belehrung im Klassenbuch.
Beispiel 1: Sportunterricht in der Halle
Ein Schüler kommt in Jeans und Straßenschuhen zum Unterricht.
→ Die Lehrkraft sagt: „Für den Sportunterricht brauchst du Sportkleidung und Hallenschuhe. Bitte zieh dich um, sonst kannst du aus Sicherheitsgründen nicht mitmachen.“
Beispiel 2: Schwimmunterricht
Eine Schülerin erscheint im Baumwoll-T-Shirt statt Badebekleidung.
→ Die Lehrkraft erklärt: „Im Schwimmunterricht ist geeignete Badebekleidung Pflicht, damit du sicher und hygienisch teilnehmen kannst.“
Beispiel 3: Turnen am Barren
Vor einer Übung sagt die Lehrkraft:
„Bei dieser Übung kann ich euch sichern, indem ich euch an der Hüfte stütze. Wenn du das nicht möchtest, sag bitte vorher Bescheid.“
→Ein Schüler entscheidet sich dagegen.
→ Die Lehrkraft passt die Übung so an, dass er trotzdem sicher teilnehmen kann (z. B. niedrigere Gerätehöhe oder alternative Übung).
Beispiel 4: Sprungtraining
Vor dem Sprung über den Kasten erklärt die Lehrkraft:
„Ich kann euch beim Absprung leicht unterstützen, wenn ihr das möchtet.“
→ Einige Schüler stimmen zu, andere führen den Sprung ohne Hilfestellung aus.
Beispiel 5: Demonstration durch die Lehrkraft
Die Lehrkraft zeigt eine Technik im Basketball.
→ Dabei wird die Bewegung nur erklärt und vorgemacht, ohne Schüler ungefragt anzufassen.
Beispiel 6: Verhalten unter Schüler*innen
Beim Fußballtraining schubst ein Schüler einen anderen „zum Spaß“.
→ Die Lehrkraft greift ein: „Im Sportunterricht achten wir auf respektvollen Körperkontakt. Schubsen gehört nicht dazu.“
Beispiel 7: Partnerübungen
Bei einer Dehnübung arbeitet ein Paar zusammen.
→ Die Lehrkraft erinnert: „Ihr unterstützt euch nur so weit, wie es abgesprochen ist. Wenn etwas unangenehm ist, sagt sofort Bescheid.“
1.4 Notfallmanagement
1.4.1 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
1.4.1.1 Bei sexualisierter Gewalt gegen Schüler*innen
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen eine/n Schüler*in wendet sich die zuständige Klassenleitung an das Abteilungsteam und wird ihrerseits durch das Abteilungsteam in die Kommunikation einbezogen. Die Handlungsverantwortung liegt bei der Abteilungsleitung.
Bei sexualisierter Gewalt gegen Schüler*innen ist das gesamte Abteilungsteam als Krisenteam der Abteilung zuständig und tritt zusammen.
Der/Die Schulleiter*in ist ebenfalls Mitglied aller Abteilungskrisenteams.
Die Abteilungsleitung führt das Team, weist Aufgaben zu und koordiniert alle Arbeiten (Handlungsverantwortung).
Der/Die Schulleiter trifft die Letztentscheidungen (Entscheidungsverantwortung).
1.4.1.2 Bei sexualisierter Gewalt gegen Mitarbeitende
Bei sexualisierter Gewalt gegen Mitarbeitende ist die engere Schulleitung zuständig und tritt zusammen.
Der engeren Schulleitung gehören der/die didaktische Leiter*in, der/die stellvertretende Schulleiter*in und der/die Schulleiter*in an.
Handlungs- und Entscheidungsverantwortung liegen bei dem/der Schulleiter*in.
1.4.2 Ablaufpläne
1.4.2.1 Beschwerdeweg für Schüler*innen
Der Beschwerdeweg für Schüler*innen ist bewusst für die Schüler*innenhand konzipiert und in Schüler*innen-gerechter Sprache formuliert. Er findet sich in Form des Informationsschreibens „Wenn du mal Hilfe brauchst…“ im Anhang dieses Konzepts im Abschnitt „Musterdokumente, Formulare, Checklisten“. Dieses Informationsschreiben ist im Logbuch abgedruckt, hängt im Klassenraum und im Schulgebäude aus und ist auf der Schulhomepage veröffentlicht. Dieses Informationsschreiben wird regelmäßig evaluiert und angepasst.
1.4.2.2 Beschwerdeweg für Mitarbeitende
Mitarbeitende richten ihre Beschwerde direkt an den/die Schulleiter*in als direktem/direkter Dienstvorgesetzten.
Richtet sich die Bewerde gegen den/die Schulleiter*in nimmt die Dienststelle, Dez. 47.6, die Beschwerde auf.
1.4.2.3 Ablaufplan bei Vorfallmeldung von sexualisierter Gewalt gegen Schüler*innen/Mitarbeitende
Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt wird ein festgelegter Ablaufplan zur strukturierten Gefährdungseinschätzung angewendet.
Zunächst erfolgt eine unverzügliche Ersteinschätzung der aktuellen Gefährdungslage und eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Informationen.
Anschließend wird eine vertiefte Gefährdungseinschätzung unter Einbezug von Risiko- und Schutzfaktoren sowie ggf. einer insoweit erfahrenen Fachkraft vorgenommen.
Auf dieser Grundlage erfolgt die Einstufung der Gefährdung und Ableitung von Maßnahmen:
- Anfangsverdacht: engmaschige Beobachtung und Begleitung
- Keine Gefährdung: Abschluss mit Dokumentation, ggf. weitere Beobachtung
- Gewichtige Anhaltspunkte: Einbindung externer Fachstellen und Information des Jugendamtes
- Akute/hohe Gefährdung: sofortiges Einschalten von Jugendamt, ggf. Polizei und medizinischer Versorgung
Im Akutfall handelt die Schulleitung unverzüglich und kontaktiert zuständige Stellen. Das gesamte Vorgehen folgt verbindlich dem Ablaufplan. Dieser findet sich im Anhang dieses Konzepts im Abschnitt „Musterdokumente, Formulare, Beschwerden“.
1.5 Prävention
1.5.1 Maßnahmen zur Stärkung von Schüler*innen
- Maßnahmen zur Stärkung von Schüler*innen
- Einbettung in Soziales Lernen;
- Kennenlernworkshops durch SSA zu Beginn des Schuljahres
- Klassenrat
- Medienerziehung im Fach „DigiFit“ (Jg. 5)
- Projektwoche mit ProFamilia (Jg. 8)
- NK „ClickWise“ (Jg. 6)
- UN-Kinderrechtskonvention (GL: 5.1 2. UV)
- SoR-Tag
- Mediennutzungsordnung (s. Schulordnung!)
- Pendelaufsichten
- Regelmäßige Sprechstunden der Lehrkräfte und der Fachkräfte für SSA
- „Markt der Möglichkeiten“: Vorstellung externer Hilfsangebote (Jg. 10)
1.5.2 Maßnahmen zur Stärkung des pädagogischen Personals
- Schulung zur Erkennung von Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung
- SchiLF-Tage
- Schulung zur Sensibilisierung zum Erkennen von sex. Gewalt „Was ist los mit Jaron?“ inklusive Nachweis für die Akte: Startseite zur digitalen Fortbildung gegen sexuellen Missbrauch
- Hinweis auf online-Angebote wie „Klick-safe“ und „fobizz“ etc.
- Fortbildungen der Bezirksregierung
- Angebote durch DL
- Regelmäßige Sprechstunden der Abteilungen
- Lehrerrat
1.5.3 Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungsberechtigten
- Vorstellen des Schutzkonzeptes
- Elternabende zu Themen wie Cybergrooming, Verhalten im Internet
- Elterncafe
- Regelmäßige Sprechstunden der Lehrkräfte und der Fachkräfte für SSA
1.6 Evaluation und Weiterentwicklung dieses Konzepts
Jährlich treten die Abteilungsleiter*innen, die Schulsozialarbeiter*innen und der/die Schulleiter*in zusammen, um dieses Schutzkonzept zu evaluieren. In regelmäßigen Abständen wird dieses Schutzkonzept möglichst unter Einbindung externer Partner evaluiert, z. B. Bereich Träger der Jugendhilfe wie „SJD-Die Falken“ oder ProFamilia.
1.7 Anhänge
Nota bene: Im Notfallordner sind auf den Seiten 155-168 (Auflage/Seitenzahlen überprüfen, Kennzeichnung in welchem Notfallordner es zu finden ist) präzise Maßnahmen für die ersten drei Tage nach Kenntnisnahme des Vorfalles aufgeführt. Sie sind in jedem Falle zu Rate zu ziehen. Dies ist Aufgabe der Schulleitung.
Darüber hinaus finden sich unter dem folgenden Link weitere Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Online-Schulung „Was ist los mit Jaron“: Start – Schule gegen sexuelle Gewalt
1.7.1 Kontakte für den Notfall
s. 22.00.03_Notfallmanagement_Schulische Krise_Checkliste
1.7.2 Ansprechpartner*innen für verschiedene Situationen
In unserem Schutzkonzept gegen Gewalt und sexualisierte Gewalt stellen wir sicher, dass alle Beteiligten eine klare Ansprechperson haben, um im Falle eines Vorfalls angemessen unterstützt zu werden.
- Klassenleitung (Zuständigkeit s. 1.4.1)
- Abteilungsteams (Zuständigkeit, s. 1.4.1)
- Abteilungsleitungen (Zuständigkeit, s. 1.4.1)
- Beratungslehrer*innen/Vertrauenslehrer*innen: Vertrauenslehrkräfte agieren als Brücke zwischen Schüler*innen und der Schulleitung. Sie behandeln Meldungen vertraulich, wie im Fall einer Schülerin, die unangemessene Kommentare von einem Lehrer erhalten hat. Hier steht die Vertrauenslehrkraft der Schülerin als unterstützende Vertrauensperson zur Seite und leitet die nötigen Schritte ein.
- Fachkräfte der Schulsozialarbeit
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit (SSA) sind zentrale Ansprechpersonen im Rahmen des schulischen Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt, Grenzverletzungen und andere Formen von Gewalt. Sie stehen Schülerinnen und Schülern bei allen Fragen, Sorgen und Schwierigkeiten zur Verfügung – insbesondere bei grenzverletzendem Verhalten, Konflikten im schulischen oder familiären Umfeld sowie bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung. Gespräche mit der Schulsozialarbeit sind freiwillig und werden vertraulich behandelt. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Suche nach geeigneten Lösungen, Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten.
Fachkräfte der Schulsozialarbeit unterliegen der Schweigepflicht gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 5 StGB und gelten damit als Berufsgeheimnisträger*innen. Alle im Rahmen der Beratung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe personenbezogener Informationen erfolgt grundsätzlich nur mit Einverständnis der betroffenen Person beziehungsweise der Sorgeberechtigten im Rahmen einer Schweigepflichtentbindung. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Offenbarungs- oder Mitteilungspflichten, insbesondere bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung oder bei Kenntnis geplanter schwerwiegender Straftaten gemäß § 138 StGB. Die Schweigepflicht besteht auch über die Dauer der Beratung sowie über die Schulzeit hinaus fort.
Die Schulsozialarbeit begleitet, schützt und vermittelt in Konflikt- und Krisensituationen und arbeitet dabei eng mit den erforderlichen Fachkräften innerhalb und außerhalb der Schule zusammen. Sie stellt bei Bedarf Kontakte zu Beratungsstellen, dem Jugendamt oder weiteren unterstützenden Einrichtungen her und beteiligt sich an Maßnahmen der Prävention, Intervention und Rehabilitation. Dabei arbeitet die SSA eng mit der Schulleitung, dem Kollegium, den Abteilungsteams sowie externen Kooperationspartnern zusammen.
Als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule trägt die Schulsozialarbeit dazu bei, das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und eine vertrauensvolle, sichere schulische Umgebung zu fördern. - Schulleitung: Bei schwerwiegenden Vorfällen übernimmt die Schulleitung die Gesamtkoordination, wie etwa die Meldung an die Behörden und die Organisation der weiteren Unterstützung für das Opfer.
- Schulpsychologie: Diese Rolle ist eine entscheidende Unterstützung für Schüler*innen, wenn diese emotional betroffen sind. Bei einem akuten Krisenfall in der Schule wird die Schulpsychologie über die Krisenmeldung eingebunden und im Rahmen der „Akutberatung“ tätig. Die Information erfolgt über den/die SL.
Im Rahmen der Einzelfallhilfe erfolgt die Anmeldung bei der Schulpsychologischen Beratungsstelle (SPB) über die Fachkräfte für SSA in den Abteilungen. Die Fachkräfte für Schulpsychologie beraten hier.
Ein konkretes Beispiel ist, wenn ein/e Schüler*in wiederholte Belästigungen meldet und die Fachkraft der Schulpsychologie therapeutische Gespräche sowie Strategien zur Bewältigung anbietet. - Externe Fachkräfte: In Situationen, die über die schulischen Kapazitäten hinausgehen, wie bei spezialisierten psychologischen oder rechtlichen Bedürfnissen, werden externe Fachkräfte wie das Jugendamt oder spezialisierte Beratungsstellen hinzugezogen.
Durch diese Struktur gewährleisten wir eine umfassende Unterstützung und schaffen eine sichere, respektvolle Schulgemeinschaft.
1.7.3 Musterdokumente, Formulare, Checklisten
1.7.3.1 Beschwerdeweg für Schüler*innen: „Wenn du mal Hilfe brauchst“
Informationsschreiben für Schüler*innen: „Wenn du mal Hilfe brauchst“
1.7.3.2 Vorfallmeldung und Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt: Schulinterne Checkliste und Dokumentation
Vorfallmeldung und Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen Schüler*in
