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Schulordnung

Unsere Schulordnung wurde beschlossen in der Sitzung der Schulkonferenz der Gesamtschule Osterfeld am 13.02.2023 und trat am 07.08.2023 in Kraft. Sie wurde zuletzt geändert durch den Beschluss der Schulkonferenz vom 27.06.2024.

Wir an der GSO

Wie wir miteinander lernen und leben wollen

Warum brauchen wir eine Schulordnung?

Wir an der GSO wollen einen offenen, respektvollen und freundlichen Umgang miteinander pflegen. Egal ob Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, Hausmeister, Reinigungskräfte und Sekretärinnen: Wir alle verbringen jeden Tag viele Stunden in der Schule. Diese wollen wir in positiver Stimmung verbringen. Deshalb halten wir zusammen, gehen friedlich und verständnisvoll miteinander um und respektieren die Meinungen und persönlichen Lebensentscheidungen jedes anderen. So schaffen wir einen Ort, an dem entspanntes, harmonisches und glückliches Lernen und Leben für uns alle möglich ist.


1. Unser Unterricht

Wir kennen und achten die Regeln: Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht, ungestört zu lernen! Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten!

Wir kommen pünktlich zum Unterricht und legen unsere Arbeitsmaterialien sowie das Logbuch auf unserem Tisch bereit. Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen, so verständigt einer der Klassensprecher oder Klassensprecherinnen die Vertretungsplanung (sog. „Orga“-Büro) oder die stellvertretende Schulleitung.

Wir lassen unser Essen in der Schultasche und gehen mit Getränken vorsichtig um. Wir vermerken am Ende der Stunde mithilfe der Lehrkraft den Stundeninhalt und unsere Aufgaben im Logbuch. Wir hinterlassen den Raum sauber und ordentlich und stellen nach der letzten Stunde die Stühle hoch. Wir entsorgen Müll in die dafür vorgesehenen Mülleimer. Wir verhalten uns auf dem Flur ruhig und stören nicht den Unterricht anderer Klassen. Während des Unterrichts wird ohne Erlaubnis der Lehrkraft nicht gegessen (auch kein Kaugummi) oder getrunken. In allen Fachräumen gilt für alle ein generelles Verbot von Speisen und Getränken. Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 gilt ein Verbot von Energy Drinks.

Das Mitführen jeglicher Art von Drogen und Waffen ist verboten. Zigaretten dürfen lediglich von Schülerinnen und Schülern mitgeführt werden, die bereits 18 Jahre alt sind. Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht

2. Handys und andere digitale Medien

2.1 Handynutzungsordnung

Präambel

Das Handy der Schüler*in / des Schülers ist ein privater, schulfremder Gegenstand. Es erschwert die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und gefährdet immer wieder den Schulfrieden. Konkret stört es uns beim Lernen und Lehren, es erschwert die direkte Kommunikation von Angesicht zu Angesicht, und es ist die Ursache für Konflikte und strafbares Handeln. Deshalb nehmen wir die folgende Handyregelung in unsere Schulordnung auf.

Alle pädagogischen Kräfte, alle Schüler*innen und alle Erziehungsberechtigten wirken durch vorbildliches Verhalten und durch pädagogische Maßnahmen darauf hin, dass diese Handynutzungsordnung eingehalten wird.

Grundsätze
Die Gesamtschule Osterfeld ist für Schüler*innen ein handyfreier Raum. Grundsätzlich sind Schüler*innen das jegliches Verwenden und das sichtbare Tragen des Handys im Schulgebäude und auf dem Schulgebäude untersagt. Das Handy ist stets lautlos. Vibration und optische Signale sind ausgestellt.
Schüler*innen ab Klasse 9 ist die Nutzung des Handys außerhalb des Unterrichts in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen und Zeitfenstern gestattet.
Schüler*innen der SII dürfen das Handy in den Fluren sowie – außerhalb der Unterrichtszeit – in den Räumen der Gebäudeebenen B3 und B4 nutzen und sichtbar tragen.
Wenn das Handy benutzt wird, gilt das Gebot der Rücksichtnahme auf Andere. Das heißt:

  • Die Geräte sind stets lautlos.
  • Die Tonwiedergabe erfolgt immer über Kopfhörer. Dabei tragen wir sie nur an einem Ohr, um Durchsagen und Ansprachen deutlich zu verstehen.

Im Unterricht
Im Unterricht sollen die Schüler*innen zu Beginn des Unterrichts das Handy in der in jedem Raum vorhandenen, offenen Handy-Garage parken. Alle Lehrkräfte und Schüler*innen arbeiten daran, dass das freiwillige Parken des Handys in der Handy-Garage zum festen pädagogischen Ritual wird.
Falls ein/e Schüler*in das Handy dennoch nicht in der Handy-Garage parken möchte, steckt er/sie es in die Schultasche. Das Tragen des Handys am Körper, z. B. in der Hosen- oder Jackentasche, ist verboten in jeglichen Situationen und stellt in Prüfungssituationen einen Täuschungsversuch dar.

Außerhalb des Unterrichts
Außerhalb des Unterrichts sind Handy und Kopfhörer nicht sichtbar in der Schul-, Hosen- oder Jackentasche verstaut.

Sicherheit und Haftung
Jede/r Schüler*in ist für die Sicherheit seiner/ihrer Mobilfunkgeräte und des Zubehörs samt Inhalten selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung.

Ausnahmen
Grundsätzlich entscheidet die Lehrkraft im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens anlassbezogen und ausnahmsweise über Abweichungen von dieser Regelung.

Maßnahmen beim Verstoß gegen die Handyregelung
Verstößt ein/e Schüler*in gegen diese Handyregelung handeln alle pädagogischen Kräfte in der gleichen Weise. Das Verfahren ist im Logbuch dargestellt und wird zu Schuljahresbeginn besprochen.

2.2 Schulische iPad-Nutzungsordnung

Aus der Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Oberhausen …

Meine Eltern und ich haben die Nutzungsvereinbarung mit der Stadt Oberhausen unterschrieben. Darin steht unter anderem:

  • Ich bin an diese schulische Nutzungsvereinbarung gebunden. Wenn ich schwergegen diese Nutzungsvereinbarung verstoße, kann die Schule mir das iPad entziehen.
  • Das iPad, der Stift, die Tastatur, die Hülle, Ladegeräte und Kabel werden mir leihweise zur Verfügung gestellt. Daher gehe ich verantwortungsbewusst und pfleglich mit dem Material um und achte darauf, dass es nicht beschädigt wird. Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, können in Rechnung gestellt werden. Einen Anspruch auf Ersatz bzw. Reparatur besteht nicht.
  • Das iPad wird ausschließlich für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt. Das heißt, die Nutzung zu privaten Zwecken ist verboten. Insbesondere dürfen private Daten auf dem Gerät nicht gespeichert werden. Es dürfen keine Apps oder Internetseiten zu privaten Zwecken installiert oder aufgerufen werden. Ich rufe mit meinem iPad keine verfassungsfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte ab. Ich speichere oderverbreite diese auch nicht.

Zuhause

  • Ich lade mein iPad und das Zubehör vor der Schule vollständig auf.
  • Das iPad entbindet mich nicht von der Pflicht, alle anderen Schulbücher, Arbeitshefte und Schreibutensilien mitzubringen.
  • Ich überprüfe mindestens einmal täglich mein IServ-Postfach und installiere Updates.
  • Ich schütze meine Daten (GoodNotes, PDFs, Fotos…) vor Verlust, indem ich ein Backup auf dem Gerät und in IServ ablege (s. Anleitung).

Im Unterricht

  • Das iPad darf ich zu Unterrichtszwecken ausschließlich nach Absprache mit der Lehrkraft verwenden. Die Lehrkraft entscheidet, ob, wann und wie ich das iPad nutze. Zu Stundenbeginn liegt das iPad geschlossen auf dem Tisch.
  • AirDrop verwende ich nur mit der Erlaubnis einer Lehrkraft. Ansonsten ist die Funktion ausgeschaltet. Ich teile keine Inhalte per AirDrop, wenn die Lehrkraft mich nicht vorher darum gebeten hat.
  • Ich deaktiviere alle Benachrichtigungen, um Störungen des Unterrichts zu vermeiden.
  • Beim Essen und Trinken ist die Hülle meines iPads geschlossen.

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude

  • Fotos, Filme und Audiomitschnitte darf ich auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und zu schulischen Zwecken aufnehmen. Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von anderen Personen sind nicht erlaubt.
  • Ich bin für mein iPad verantwortlich und lasse es nicht unbeaufsichtigt im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände liegen.
  • Mein iPad bleibt in den Pausen im abgeschlossenen Klassenzimmer. Bei einem Fachraumwechsel wird das iPad im neuen Raum vor der Pause eingeschlossen oder verbleibt im abgeschlossenen Klassenzimmer (in Absprache mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin).
  • Das iPad darf in der Mittagspause zur Unterrichtsvor- und Nachbereitung nur in den dafür ausgewiesenen Räumen und nicht auf dem Schulhof genutzt werden.

2.3 Bei strafrechtlichen Verstößen

dazu zählen:

  • das Fotografieren und Filmen von Personen ohne ihr vorheriges Einverständnis
  • der Besitz von gewaltverherrlichenden Videos
  • das Senden und Empfangen urheberrechtlich geschützten Materials werden die Eltern benachrichtigt und ggf. die Polizei eingeschaltet.

3. Die richtigen Klamotten

Wir tragen in der Schule angemessene Kleidung.
Das heißt:

Wir tragen dem Schulleben angemessene Kleidung. Dabei soll sich jeder wohlfühlen und individuell kleiden können.
Jeans, T-Shirt, Pullover und Co. sind dafür gute Beispiele. Zu unangemessen Outfits zählen z.B. transparente Kleidungsstücke oder ganz kurze Hotpants.

Das Tragen von Kleidungsstücken mit beleidigenden oder verfassungsfeindlichen Symbolen und Schriftzügen ist verboten.

Es liegt in der pädagogischen Verantwortung und der pädagogischen Freiheit der Lehrkraft, in ihrer Lerngruppe eine Regelung zum Umgang mit Kopfbedeckungen zu treffen.
Religiöse Kopfbedeckungen sind grundsätzlich gestattet.

Im Sportunterricht ist es Pflicht, Sportkleidung und Hallensportschuhe zu tragen. Unsere Oberteile müssen Ärmel haben (z.B. T-Shirt) und mindestens hüftlang sein. Die Sporthosen sollten mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen.

4. Pausen

In den Pausen halten wir uns auf den Schulhöfen, in der großen Mensa oder in der B-Halle auf. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen sich außerdem im Bereich der freien Lernorte in der Ebene B3 aufhalten.

Die Klassen der Jg. 5 und 6 nutzen den Hof A (sog. „Werkhof“ an der Heinestraße) und die gesamte A-Halle inkl. Eingangsbereich.
Für die Klassen der Jg. 5 und 6 ist der Aufenthalt auf dem B-Hof nicht erlaubt. Die Klassen der Jg. 5 und 6 nutzen die B-Halle nur als Durchgang (zu Mensa, Kunstflur, Technik, Spielzone, Sekretariat).

„Regenpause“: Bei sehr schlechtem Wetter kann die Schulleitung in einer Durchsage eine Regenpause ausrufen. Dann bleiben wir mit den Lehrkräften in der Klasse und machen dort unsere Pause.

4.1 Fünf-Minuten Pausen

In den 5-Minuten-Pausen haben wir Zeit, den Raum zu wechseln. Steht kein Raumwechsel an, bleiben wir im Klassenraum oder direkt vor dem Raum, wenn unsere Lehrkraft das erlaubt.
Wenn es ganz dringend ist, können wir nach Rücksprache mit unserer Lehrkraft in der kurzen Pause schnell auf die Toilette gehen.

Zwischen der 8. und 9. Stunde gibt es keine 5-Minuten-Pause. Die Lehrkraft macht mit der Lerngruppe individuell eine kurze Pause während des Unterrichts aus. Wir gehen in den kleinen Pausen nicht in die Mensa oder zum Kiosk.

4.2 Mittagspause

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen ohne Erlaubnis einer Lehrperson das Schulgelände nicht verlassen. Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag der Eltern gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause zu verlassen. Diese Erlaubnis ist gegenüber der Aufsicht führenden Lehrkraft nachzuweisen, indem der Schüler oder die Schülerin den Schülerausweis mit dem sogenannten M-Stempel vorzeigt.

Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler der Sekundarstufe I ohne Erlaubnis das Schulgelände, erlischt der gesetzliche Unfallschutz ebenso wie die Aufsichtspflicht der Schule.

Wir halten uns in der Regel auf den Schulhöfen auf. In der Mensa können wir essen gehen. Außerdem gibt es verschiedene Angebote der Bunten Stunde, die wir wahrnehmen können.

Außerhalb gekaufte, warme Speisen (z. B. Döner, Pizza) dürfen nicht im Klassenraum verzehrt werden. Einzige Ausnahme sind Gemeinschaftsbestellungen eines Kurses oder einer Klasse mit der Lehrkraft. Unseren Müll entsorgen wir im Anschluss in die dafür vorgesehenen Müllcontainer.

5. Nutzung der Toiletten

Wir halten die Toiletten sauber und vermeiden Verstopfungen, Verschmutzungen und Beschädigungen. Sollten wir etwas bemerken, melden wir es sofort einer Lehrkraft oder dem Hausmeister. Wir halten uns auf der Toilette nur für den Toilettengang auf.

  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5+6 nutzen ausschließlich die A-Toiletten am A-Hof an der Heinestraße.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 7+8 nutzen in den großen Pausen und in der Mittagspause die C-Toiletten am C-Gebäude. Während des Unterrichts und in den 5-Minuten-Pausen nutzen sie die B-Toiletten am Laubengang zur Sporthalle.
  • Schülerinnen und Schüler der Jg. 9-Q2 nutzen ausschließlich die B-Toiletten am Laubengang zur Sporthalle.

6. Wenn wir mal nicht zur Schule kommen können

Wenn wir aus einem wichtigen Grund nicht am Unterricht teilnehmen können, rufen unsere Eltern (wenn wir noch nicht volljährig sind) zwischen 07.15 Uhr und 08.00 Uhr im Sekretariat an. Sobald wir wieder in der Schule sind, müssen Fehlzeiten innerhalb von drei Tagen schriftlich entschuldigt werden. Für Prüfungen und Klausuren gelten gesonderte Regelungen. Für Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien gilt eine ärztliche Attestpflicht.

Bei besonderen Anlässen (z.B. einer Hochzeit) müssen unsere Eltern im Vorfeld eine Beurlaubung rechtzeitig schriftlich beantragen.

Den Unterrichtsstoff, den ich verpasst habe, hole ich selbstständig zu Hause nach.

7. Persönliche Daten

Alle Änderungen der persönlichen Daten (z. B. neue Anschrift, neue Telefonnummer) müssen der Klassenleitung bzw. den Beratungslehrerinnen und –lehrern sofort angezeigt werden.

Alle Erwachsenen an der GSO sollen uns dabei ein Vorbild sein und halten sich wie wir an unsere Schulordnung.

8. Wenn wir uns an unsere Regeln nicht halten.

Wenn wir uns an unsere Regeln nicht halten, erfolgen zunächst folgende Maßnahmen:

  • Gespräche, Erinnerungen an die Regeln, Ermahnungen
  • Ausschluss von der aktuellen Unterrichtsstunde (durch AL/SL)
  • Nacharbeitsstunden
  • Elternbriefe und Elterngespräche

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, können ansonsten folgende Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden:

  • Schriftlicher Verweis durch die Klassenkonferenz
  • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen, z.B. Klassenausflügen
  • die Entlassung von der Schule
  • Straftaten werden zur Anzeige gebracht

Hiermit bestätige ich, ________________________________________________, dass ich unsere Schulordnung gelesen habe und mich an unsere gemeinsamen Regeln für ein harmonisches und faires Leben und Lernen an der GSO halten werde.

Unterschrift: ___________________________

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Schulordnung 2024