1. Aktuelle Ausgangssituation für dieses Konzept
Dem Themenfeld „Schulabsentismus“ widmet sich die Gesamtschule Osterfeld verstärkt seit Beginn des Schuljahres 2020/21. Im ersten Quartal des Schuljahres 2020/21 zeigten über 40% aller Schüler*innen eine auffällig hohe Anzahl an unentschuldigten Fehlstunden. Etwa 5% der Schüler*innen hatten in diesem Zeitraum mehr als die Hälfte aller Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt. Durch die Einführung des digitalen Klassenbuches und der Fehlzeitenverwaltung durch das System „WebUntis“ ist es seither möglich, dieses Problem sichtbar werden zu lassen und Häufungen zu erkennen. Während in den Jahrgängen 5-7 eher Einzelfälle zu verzeichnen sind, ist zu beobachten, dass ab Jahrgang 8 die Anzahl der Schüler*innen mit hohen unentschuldigten Fehlzeiten steigt
2. Rahmenbedingungen und Vorgaben für dieses Konzept
Ungeachtet ihrer eigenen Wünsche bzw. der ihrer Eltern gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, die Schule zu besuchen. Kinder und Jugendliche, deren Wohnort sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet, sind mindestens bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres schulpflichtig. Die Einhaltung dieser Schulpflicht zu überwachen, einzufordern und ggf. auf ihre Verletzung mit […] Maßnahmen zu reagieren ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulleitung.
Die Rechtsgrundlagen für ein Vorgehen gegen Schulabsentismus finden sich größtenteils im SchulG NRW: § 41 Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht, § 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen, § 44 Information und Beratung, § 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn, § 53 Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen, § 126 Ordnungswidrigkeiten.
Außerdem:
- Überwachung der Schulpflicht – BASS 12-51 Nr. 5 (https://bass.schul-welt.de/6958.htm)
- Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) – BASS 10-44 Nr. 2.1, https://bass.schul-welt.de/101.htm
- Zudem gibt es Verweise auf weitere gesetzliche Grundlagen:
- §§ 55-65 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (Zwangsmittel)
- §§ 66-75 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Zwangsweise Zuführung)
3. Personelle Ausstattung
Die Überwachung der Schulpflicht ist zunächst die Aufgaben der Klassenleitung, die an der Gesamtschule Osterfeld in der Regel aus zwei Lehrer*innen besteht. Ihnen obliegen die Dokumentation und Verwaltung der Fehlzeiten, der Entschuldigungen und der pädagogischen Maßnahmen. Sind die pädagogischen Maßnahmen ausgeschöpft, werden die Abteilungen einbezogen, die aus zwei Beratungslehrer*innen, mindestens einer Schulsozialarbeiter*in und der Abteilungsleitung bestehen. Gemeinsam werden mindestens einmal pro Quartal weiterführende Maßnahmen festgelegt und durchgeführt.
4. Ziele dieses Konzepts
Gemäß unserem pädagogischen Grundverständnis möchten wir all unseren Schüler*innen dabei helfen, den für sie bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen und eine passende Anschlussperspektive zu entwickeln. Dabei sind wir uns der Tatsache bewusst, dass die Voraussetzung für schulischen Erfolg ein regelmäßiger Schulbesuch ist. Nur, wer am Unterricht teilnimmt, kann dort auch etwas lernen. Die Reduzierung von Unterrichtsversäumnissen – entschuldigten und unentschuldigten – ist aus diesem Grund ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und ein wichtiges Ziel.
5. Bausteine dieses Konzepts
5.1 Vorbeugen
Soziales Lernen und Schulklima – Wir möchten, dass du dich wohl- und respektiert fühlst und gerne zur Schule kommst. Wir möchten, dass du weißt, dass du uns fehlst, wenn du fehlst. Soziales Lernen ist uns daher besonders wichtig. Wir haben ein großes außerunterrichtliches Angebot und bieten Unterstützung bei Lernschwierigkeiten durch das Programm „Schüler helfen Schülern“ an. Bei Problemen aller Art können sich unsere Schülerinnen an ihre Klassenleitung oder an die Schulsozialarbeiter*innen wenden.
5.2. Transparenz und Motivation – Wir zeigen dir, warum du zur Schule gehst, und helfen dir dabei, ein Ziel zu entwickeln. Daher bieten wir regelmäßige Laufbahnberatung an und legen besonderen Wert auf die Berufsorientierung. Berufs und die Arbeitswelt sind im Unterricht vieler Fächer immer wieder Thema. Ab Jahrgang 8 finden die verpflichtenden Elemente der Berufsorientierung (Potentialanalyse, Berufsfelderkundung, Praktikum) statt. Zusätzlich erhalten die Schüler*innen der Abschlussjahrgänge Berufsberatung durch die Arbeitsagentur in der Schule und haben die Möglichkeit, an Langzeitpraktika oder Hospitationen in der Oberstufe teilzunehmen.
5.3. Hinschauen
Frühzeitiges und genaues Hinschauen – Uns fällt auf, dass du fehlst, und wir möchten, dass du deine Fehlzeiten selbst im Blick hast. Durch „WebUntis“ haben Schüler*innen und Eltern eine stundengenaue Übersicht über die Unterrichtsversäumnis und den Stand der Entschuldigung. Das Entschuldigungsverfahren sowie das Verfahren bei der morgendlichen Krank-meldung oder der Abmeldung im Laufe des Schultages ist über alle drei Abteilungen hinweg für die gesamte Sekundarstufe einheitlich geregelt und im Logbuch nachzulesen. In den WA-Stunden werden Unterrichtsversäumnisse regelmäßig thematisiert, um den Schüler*innen dabei zu helfen, die strukturellen Abläufe einzuüben und den Überblick über ihre eigenen Fehlzeiten zu behalten.
5.4. Eingreifen
Frühzeitiges und einheitliches Handeln – Uns fällt auf, dass du fehlst, und wir möchten, dass du zurückkommst. Einmal monatlich melden die Klassenleitungen der Abteilungen die Schüler*innen mit einer großen Anzahl unentschuldigter Fehlstunden und informieren sie über die bisher erfolgten pädagogischen Maßnahmen. Auf dieser Grundlage werden weiterführenden Maßnahmen (z.B. Ordnungsmaßnahmen oder Bußgelder) festgelegt und durchgeführt. Um den Umgang mit hohen unentschuldigten Fehlzeiten zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten wurde ein Stufenmodel für die gesamte Sekundarstufe 1 entwickelt und der Einsatz der Bußgeldverfahren beschleunigt.
Sollten auch diese Maßnahmen nicht zu einem regelmäßigen Schulbesuch führen, werden außerschulische Stellen (z.B. das Jugendamt) einbezogen oder die Schulfähigkeit eines Kindes amtsärztlich überprüft. Auch die Verhängung einer „Attestpflicht“ ist grundsätzlich möglich.
5.5.Nachsorgen
5.5.1. Den Wiedereinstieg erleichtern und Alternativen aufzeigen — Wir unterstützen dich bei der Rückkehr in die Schule und helfen dir dabei, nachhaltig und erfolgreich am Schulleben und am Schulunterricht teilzunehmen. Für einen begrenzten Zeitraum ermöglichen wir in Einzelfällen eine Kurzzeitbeschulung oder führen eine schrittweise Wiedereingliederung durch. Dabei werden die zurückkehrenden Schüler*innen und ihre Eltern eng von der Klassenleitung und der Schulsozialarbeit begleitet. Um versäumte Unterrichtsinhalte nachzuholen kann das Programm „Schüler helfen Schülern“ genutzt werden.
5.5.2. Alternativen für Schulmüde – Wir bieten dir Unterstützung und Alternativen an, wenn dir Schule keinen Spaß mehr macht. Dabei spielt die berufliche Orientierung eine große Rolle. Für Schüler*innen im 10. (zählende) Schulbesuchsjahr gibt es die Möglichkeit, in die Praktikumsklasse zu wechseln, in der nur noch an 3 Wochentagen Unterricht in der Schule stattfindet. Auch ein eintägiges Langzeitpraktikum ist in der 10. Klasse für alle Schüler*innen mit der Prognose „EESA“ möglich. Darüber hinaus vermitteln wir schulmüde Schüler*innen in Schulische Ersatzmaßnahmen, die von Oberhausener Bildungsträgern angeboten werden.
6. Außerschulische Kooperationspartner in diesem Konzept
Schulpsychologische Beratungsstelle, Jugendamt, Oberhausener Bildungsträger (Ruhrwerkstatt, Kurbel, Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit), Arbeitsagentur, Beratungsstelle Jugend und Beruf, Jugendgerichtshilfe
7. Maßnahmen der Qualitätssicherung und –überprüfung in diesem Konzept
Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus dem Kollegium, der Eltern- und der Schülerschaft werden die in diesem Konzept verankerten Verfahren regelmäßig überprüft und angepasst. Das System „WebUntis“ ermöglicht es uns, die Entwicklung der Anzahl der von Absentismus gefährdeten Schüler*innen zu beobachten und zu evaluieren, ob und in welchem Umfang unsere Maßnahmen Wirkung zeigen. Auch die Anzahl der Schüler*innen, die unsere Schule ohne Schulabschluss verlassen, lässt sich als Qualitäts- und Erfolgsmerkmal heranziehen.