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Laufbahnentscheidungen

Schullaufbahnentscheidungen in der SI

Gem. APO-SI, AO-SF sowie dem Erl. „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ werden die folgenden Laufbahnentscheidungen in der SI getroffen.

Klasse, HalbjahrSchullaufbahnentscheidungEntscheidung durch
4.2Bei der Anmeldung entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind in eine Profilklasse aufgenommen werden soll.Erz.
5.1Laufbahnkonferenz/Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen.LBK/ZK u. Erz.
5.1Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft. Zeugniskonferenz entscheidet über Verlängerung der Erstförderung von Seiteneinsteigenden.LBK/ZK
5.2Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen.ZK u. Erz.
5.2Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft. Zeugniskonferenz entscheidet über Verlängerung der Erstförderung von Seiteneinsteigenden.ZK
5.2Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechenZK u. Erz.
6.1Laufbahnkonferenz/Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen.LBK/ZK u. Erz.
6.1Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft. Zeugniskonferenz entscheidet über Verlängerung der Erstförderung von SeiteneinsteigendenLBK
6.2Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen.ZK u. Erz.
6.2Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft.LBK
6.2Am Ende von 6.2 weist die Zeugniskonferenz den S zu leistungsdifferenzierten Kursen in E und M zu. Beginn der Leistungsdifferenzierung in E und M ab 7.1.ZK
6.2Erziehungsberechtigten entscheiden, welches WP-Fach ihr Kind ab Jg. 6 belegen wird (Erziehungsberechtigtenwille) (2. FS).Erz.
6.2Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechenZK u. Erz.
7.1Laufbahnkonferenz/Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen.LBK/ZK u. Erz.
7.1In Absprache mit AL und Laufbahnkonferenz können Erziehungsberechtigten in 7.1 das WP1-Fach in Ausnahmefällen und einmalig umwählen (Erziehungsberechtigtenwille).Erz.
7.2Am Ende von 7.2 weist die Zeugniskonferenz den S zu leistungsdifferenzierten Kursen in D zu. Beginn der Leistungsdifferenzierung in D ab 8.1ZK
7.2In Absprache mit AL und Zeugniskonferenz können Erziehungsberechtigten in 7.2 das WP1-Fach in Ausnahmefällen und einmalig umwählen (Erziehungsberechtigtenwille).Erz.
7.2Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechenZK u. Erz.
7.2Zeugniskonferenz überprüft die Kurszuweisung in den fachleistungsdifferenzierten Fächern (E und M) und stuft ggf. auf oder ab. Die Erziehungsberechtigten können einer Aufstufung widersprechen.ZK, (Erz.)
8.2Am Ende von 8.2 wählen die Erziehungsberechtigten ein Fach im Ergänzungsunterricht ab Jg. 9. Erziehungsberechtigten entscheiden, ob eine zweite (oder auch eine dritte) FS ab Jg. 9 gewählt wird.Erz.
8.2Am Ende von 8.2 weist die Zeugniskonferenz den S zu leistungsdifferenzierten Kursen in CH zu. Beginn der Leistungsdifferenzierung in CH ab 9.1.ZK
8.2Zeugniskonferenz überprüft die Kurszuweisung in den fachleistungsdifferenzierten Fächern (D, E und M) und stuft ggf. auf oder ab. Die Erziehungsberechtigten können einer Aufstufung widersprechen.ZK, (Erz.)
8.2Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechenZK u. Erz.
8.2Auf Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet Zeugniskonferenz, ob die Schulzeit verlängert wird.ZK u. Erz.
9.1Laufbahnkonferenz stellt Prognose über den zu erwartenden SchulabschlussZK
9.1Ggf. entscheidet Zeugniskonferenz über Antrag der Erziehungsberechtigten auf Aufhebung des sonderpädadagogischen UnterstützungsbedarfsZK u. Erz.
9.2Am Ende von 9.2 entscheidet die Zeugniskonferenz, ob der/die S. in die Klasse 10 versetzt wird. SuS, die ihre 10-jährige Schulpflicht erfüllt haben und versetzt werden, erwerben den Ersten Schulabschluss (früher „Hauptschulabschluss nach Klasse 9“). (Nachprüfung ggfs. möglich)ZK
9.2Zeugniskonferenz überprüft die Kurszuweisung in den fachleistungsdifferenzierten Fächern (D, E, M und CH) und stuft ggf. auf oder ab. Die Erziehungsberechtigten können einer Aufstufung widersprechen.ZK, (Erz.)
9.2Auf Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet Zeugniskonferenz, ob die Schulzeit verlängert wird.ZK u. Erz.
9.2Ggf. entscheidet Zeugniskonferenz über Antrag der Erziehungsberechtigten auf Aufhebung des sonderpädadagogischen UnterstützungsbedarfsZK u. Erz.
10.1Laufbahnkonferenz stellt Prognose über den zu erwartenden SchulabschlussZK
10.2Die Abschlusskonferenz stellt Abschlussnoten und Schulabschluss fest. Der/Die Schüler*in erwirbt einen der folgenden Abschlüsse:
– Erweiterter Erster Schulabschluss (früher „Hauptschulabschluss nach Klasse 10“)
– Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
– Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe – Förderschulabschluss
ZK