Schullaufbahnentscheidungen in der SI
Gem. APO-SI, AO-SF sowie dem Erl. „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ werden die folgenden Laufbahnentscheidungen in der SI getroffen.
Klasse, Halbjahr | Schullaufbahnentscheidung | Entscheidung durch |
4.2 | Bei der Anmeldung entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind in eine Profilklasse aufgenommen werden soll. | Erz. |
5.1 | Laufbahnkonferenz/Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen. | LBK/ZK u. Erz. |
5.1 | Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft. Zeugniskonferenz entscheidet über Verlängerung der Erstförderung von Seiteneinsteigenden. | LBK/ZK |
5.2 | Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen. | ZK u. Erz. |
5.2 | Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft. Zeugniskonferenz entscheidet über Verlängerung der Erstförderung von Seiteneinsteigenden. | ZK |
5.2 | Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechen | ZK u. Erz. |
6.1 | Laufbahnkonferenz/Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen. | LBK/ZK u. Erz. |
6.1 | Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft. Zeugniskonferenz entscheidet über Verlängerung der Erstförderung von Seiteneinsteigenden | LBK |
6.2 | Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen. | ZK u. Erz. |
6.2 | Ergänzend werden die Zuweisungen zu DAF/DAZ überprüft. | LBK |
6.2 | Am Ende von 6.2 weist die Zeugniskonferenz den S zu leistungsdifferenzierten Kursen in E und M zu. Beginn der Leistungsdifferenzierung in E und M ab 7.1. | ZK |
6.2 | Erziehungsberechtigten entscheiden, welches WP-Fach ihr Kind ab Jg. 6 belegen wird (Erziehungsberechtigtenwille) (2. FS). | Erz. |
6.2 | Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechen | ZK u. Erz. |
7.1 | Laufbahnkonferenz/Zeugniskonferenz überprüft, ob AOSF-Verfahren eingeleitet werden müssen. | LBK/ZK u. Erz. |
7.1 | In Absprache mit AL und Laufbahnkonferenz können Erziehungsberechtigten in 7.1 das WP1-Fach in Ausnahmefällen und einmalig umwählen (Erziehungsberechtigtenwille). | Erz. |
7.2 | Am Ende von 7.2 weist die Zeugniskonferenz den S zu leistungsdifferenzierten Kursen in D zu. Beginn der Leistungsdifferenzierung in D ab 8.1 | ZK |
7.2 | In Absprache mit AL und Zeugniskonferenz können Erziehungsberechtigten in 7.2 das WP1-Fach in Ausnahmefällen und einmalig umwählen (Erziehungsberechtigtenwille). | Erz. |
7.2 | Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechen | ZK u. Erz. |
7.2 | Zeugniskonferenz überprüft die Kurszuweisung in den fachleistungsdifferenzierten Fächern (E und M) und stuft ggf. auf oder ab. Die Erziehungsberechtigten können einer Aufstufung widersprechen. | ZK, (Erz.) |
8.2 | Am Ende von 8.2 wählen die Erziehungsberechtigten ein Fach im Ergänzungsunterricht ab Jg. 9. Erziehungsberechtigten entscheiden, ob eine zweite (oder auch eine dritte) FS ab Jg. 9 gewählt wird. | Erz. |
8.2 | Am Ende von 8.2 weist die Zeugniskonferenz den S zu leistungsdifferenzierten Kursen in CH zu. Beginn der Leistungsdifferenzierung in CH ab 9.1. | ZK |
8.2 | Zeugniskonferenz überprüft die Kurszuweisung in den fachleistungsdifferenzierten Fächern (D, E und M) und stuft ggf. auf oder ab. Die Erziehungsberechtigten können einer Aufstufung widersprechen. | ZK, (Erz.) |
8.2 | Zeugniskonferenz entscheidet, ob eine Wiederholungsempfehlung ausgesprochen wird. Die Erziehungsberechtigten können der Wiederholungsempfehlung widersprechen | ZK u. Erz. |
8.2 | Auf Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet Zeugniskonferenz, ob die Schulzeit verlängert wird. | ZK u. Erz. |
9.1 | Laufbahnkonferenz stellt Prognose über den zu erwartenden Schulabschluss | ZK |
9.1 | Ggf. entscheidet Zeugniskonferenz über Antrag der Erziehungsberechtigten auf Aufhebung des sonderpädadagogischen Unterstützungsbedarfs | ZK u. Erz. |
9.2 | Am Ende von 9.2 entscheidet die Zeugniskonferenz, ob der/die S. in die Klasse 10 versetzt wird. SuS, die ihre 10-jährige Schulpflicht erfüllt haben und versetzt werden, erwerben den Ersten Schulabschluss (früher „Hauptschulabschluss nach Klasse 9“). (Nachprüfung ggfs. möglich) | ZK |
9.2 | Zeugniskonferenz überprüft die Kurszuweisung in den fachleistungsdifferenzierten Fächern (D, E, M und CH) und stuft ggf. auf oder ab. Die Erziehungsberechtigten können einer Aufstufung widersprechen. | ZK, (Erz.) |
9.2 | Auf Antrag der Erziehungsberechtigten entscheidet Zeugniskonferenz, ob die Schulzeit verlängert wird. | ZK u. Erz. |
9.2 | Ggf. entscheidet Zeugniskonferenz über Antrag der Erziehungsberechtigten auf Aufhebung des sonderpädadagogischen Unterstützungsbedarfs | ZK u. Erz. |
10.1 | Laufbahnkonferenz stellt Prognose über den zu erwartenden Schulabschluss | ZK |
10.2 | Die Abschlusskonferenz stellt Abschlussnoten und Schulabschluss fest. Der/Die Schüler*in erwirbt einen der folgenden Abschlüsse: – Erweiterter Erster Schulabschluss (früher „Hauptschulabschluss nach Klasse 10“) – Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) – Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe – Förderschulabschluss | ZK |