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Laufbahnberatung

Nützliche Downloads

  • Informationen zu Schulersatzmaßnahmen für Schulmüde
  • Informationen zu den Abschlussbedingungen in Jg. 9 und 10
  • Informationen zu den ZP10.

Gegenstand der Laufbahnberatung in der SI

  • Als Schullaufbahn wird der Weg des Schülers bzw. der Schülerin von der Aufnahme in die Schule bis zu seinem/ihrem Schulabschluss bzw. Schulabgang aus der Schule bezeichnet. Dabei ist das Ziel dieses Weges, der Schulabschluss, individuell verschieden, da die GSO als integrierte Gesamtschule des Gemeinsamen Lernens alle Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gem. APO-SI und gem. AO-SF ermöglicht.
  • Im Verlaufe seiner/ihrer Schullaufbahn in der Sekundarstufe I soll der/die Schüler*in
    • die individuell bestmögliche Förderung erhalten;
    • den individuell bestmöglichen Schulabschluss der Sekundarstufe I erlangen;
    • den individuell bestmöglichen Übergang in die Zweige des Bildungs- und Ausbildungssystems in der Sekundarstufe II erreichen, z. B. in die gymnasiale Oberstufe, in einen Ausbildungsberuf oder in einen vollzeitschulischen Bildungsgang eines Berufskollegs.
  • In der Sekundarstufe I treffen die unterrichtenden Lehrkräfte ebenso wie die Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern fortwährend Entscheidungen, die die Schullaufbahn des Kindes gestalten und das individuelle Laufbahnziel und die Wahrscheinlichkeit des Erreichens dieses Ziels beeinflussen.
  • Diese Entscheidungen ergeben sich aus dem Schulgesetz, der APO SI und der AO-SF. Sie sind in Kap.“06.3.6_SI_Laufbahnentscheidungen“ zusammengefasst. Das zugehörige Konzept zur Neigungs- und Fachleistungsdifferenzierung findet sich in Kap. „06.3.2_SI_Differenzierung nach Neigung und Leistung“.
  • Die Laufbahnberatung steht in enger Beziehung zu weiteren Beratungsfeldern unserer Schule. Hierzu gehören die Lern- und Verhaltensberatung, die psychosoziale Beratung, die Beratung zur Förderung besonderer Begabungen, die Berufswahl- und Studienwahlberatung im Rahmen des Programms „KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss“ und die Präventionsberatung. Häufig decken daher Beratungsgespräche mit Schüler*innen und/oder deren Erziehungsberechtigten mehrere Beratungsfelder ab und werden unter Mitwirkung weiterer interner Beratungsträger*innen – im Besonderen der Schulsozialarbeiter*innen und der Fachkräfte der multiprofessionellen Teams „Inklusion“ und „Integration“ – sowie externer Berater*innen geführt.

Ziele der Laufbahnberatung in der SI

Bestandsziele

  • Die Laufbahnberatung in der SI strebt dauerhaft die folgenden Ziele an:
  • Die Laufbahnberatung ist ein Instrument der individuellen Förderung (gem. § 1 Abs. 1 SchulG).
  • Sie informiert die Schüler*innen und ihre Erziehungsberechtigten über
    • die Ausgestaltung des Bildungsangebotes
    • die Wahlmöglichkeitendie Differenzierungsformen
    • die Abschlussbedingungen
    • die Anschlussmöglichkeiten
  • Sie beugt drohendem Leistungsversagen und anderen die Laufbahn gefährdenden Beeinträchtigungen vor und unterstützt beim Setzen und Erreichen individuelle passgenauer Bildungs- und Erziehungsziele.
  • Sie unterstützt Erziehungsberechtigten und ihre Kinder dabei selbstbewusste, informierte, begründete und zielführende Laufbahnentscheidungen zu treffen.

Entwicklungsziele hinsichtlich der Schüler*innen und Erziehungsberechtigten

  • Aktuell arbeiten wir daran, unsere Beratungsangebote noch passgenauer auf unsere Schüler*innen und ihre Erziehungsberechtigten zuzuschneiden, sodass sie noch besser von ihnen angenommen und zielführend genutzt werden.
  • Ein Schwerpunkt dieses Optimierungsprozesses liegt in der Wiederbelebung der verpflichtenden Lern- und Förderempfehlungen.

Träger*innen und Adressat*innen der Laufbahnberatung in der SI

  • Die Träger*innen der Laufbahnberatung eines Schülers / einer Schülerin sind alle Lehrkräfte, die dieses Kind unterrichten, sowie die pädagogischen Mitarbeiter*innen, die das Kind individuell fördern. Erste Ansprechpartner*innen für den/die Schüler*in und die Erziehungsberechtigten sind die Klassenlehrer*innen. Diese werden unterstützt von den beiden Beratungslehrer*innen im Abteilungsteam. Die Abteilungsleitung überwacht die Schullaufbahn des Kindes und koordiniert die Schullaufbahnberatung. Die Abteilungsleitung  führt die Laufbahnentscheidungen der Zeugniskonferenzen und der Erziehungsberechtigten herbei und setzt sie um.
  • Die Adressat*innen der Laufbahnberatung sind der/der Schüler*in und seine Erziehungsberechtigten.[1]

Angebote der Laufbahninformation und –beratung in der SI im Schuljahreslauf

Individuelle, anlassbezogene Beratungsangebote

  • Informelle Gespräche mit der/dem Schüler*in in unterrichtsnahen Kontexten
  • Anlassbezogene Gespräche in der wöchentlichen Sprechstunde der Klassenleitung und der Fachlehrer*innen
  • Außerplanmäßige Gespräche nach Vereinbarung

Individuelle, regelmäßig wiederkehrende Beratungsangebote

  • Elternsprechtag am Ende des 1. Quartals
  • Beratungsangebot am Tag der offenen Tür (1. Adventwochenende)
  • Halbjahreszeugnis
  • Lern- und Förderempfehlungen mit Gesprächsangebot zum Halbjahreszeugnis (Jg. 5-10)
  • Abschlussprognose zum Halbjahreszeugnis (Jg. 9-10)
  • „Kleiner Sprechtag“ zum Halbjahreszeugnis (Jg. 5)
  • Elternsprechtag am Ende des 3. Quartals
  • Schriftliche Mahnung bei Versetzungs- oder Abschlussgefährdung („Blauer Brief“) (Jg. 9-10) / Schriftliche Mahnung bei drohender Wiederholungsempfehlung (Jg. 5-8)
  • „Kleiner Sprechtag“ am Ende des 4. Quartals (letzte Schulwoche) vor Ende des Schuljahres
  • Jahreszeugnis
  • Abschlussprognose zum Jahreszeugnis (Jg. 9)

Allgemeine, dauerhaft verfügbare oder wiederkehrende Informationsangebote

Schulhomepage, Flyer, Merkblätter, Logbuch, Informationsveranstaltungen

  • In Jg. 04.2: Informationen im Rahmen der Anmeldungen u. a. zu den Profilklassen
  • In Jg. 06.2: Informationen
    • zu den Wahlpflichtfächern ab Jg. 7
    • zu Schullaufbahn,
    • Neigungs- und Fachleistungsdifferenzierung
    • Abschlussbedingungen
    • mit Elternabend im 3. Q.
  • Ab Jg. 7: Informationen zu Schulersatzmaßnahmen für Schulmüde
  • Ab. Jg. 8.2: Informationen zu den Ergänzungsfächern ab Jg. 9 mit Elternabend im 3. Q.
  • Ab Jg. 9.1: Informationen zu den Abschlussbedingungen in Jg. 9 und 10 im Rahmen der Einführungsveranstaltung zur Klassenpflegschaftssitzung im 1. Q.
  • Ab Jg. 10.1: Informationen zu den Abschlussbedingungen und zu den ZP10. im Rahmen der Einführungsveranstaltung zur Klassenpflegschaftssitzung im 1. Q.
  • Ab Jg. 10.1: Informationen zur gymnasialen Oberstufe sowie zu den Schulen und Bildungsgängen des berufsbildenden Systems in Oberhausen mit Elternabend?

Verfahren der Laufbahnberatung in der SI

Zuständigkeiten

  • Abhängig vom Grad der Gefährdung der Laufbahn des Schülers / der Schülerin erfolgt die Laufbahnberatung durch die Klassenleitung, eine Beratungslehrkraft der Abteilung oder die Abteilungsleitung.
  • Hierzu werden die Schüler*innen werden gemäß dem Grad der Gefährdung ihrer Laufbahn und ihrer Erreichbarkeit (physisch oder pädagogisch) in vier Kategorien eingeteilt.
  • Der Begriffe „Gefährdete SuS“ meint hier nur diejenigen SuS mit
    • 2 oder mehr Minderleistungen,
    • hohen entschuldigten oder unentschuldigten Fehlzeitenmassivem Fehlverhalten
    • sonstigen laufbahngefährdenden Auffälligkeiten
  • Vor den Vorbesprechungen gruppieren die KL ihre Schüler in die folgenden Kategorien ein. Die endgültige Festlegung erfolgt in der Vorbesprechung gemeinsam mit der Abteilung.
  • Die SuS werden in die Kategorien Grün, Gelb, Orange und Rot eingeteilt und unterschiedlich behandelt.

Standardlaufbahnberatungsszenarien

  • Die Schullaufbahn eines Schülers / einer Schülerin wird durch bestimmte Kriterien beschrieben. Diese Kriterien entscheiden darüber, ob und wie das nächste Etappenziel erreicht werden kann, und ob das individuelle Endziel der Schullaufbahn nachjustiert werden muss. Diese Kriterien unterscheiden sich z. T. jahrgangsspezifisch. So sind z. B. im Jg. 9 die folgenden Kenngrößen ausschlaggebend:
    • Wieviele Erweiterungskurse hat der/die Schüler*in, und welche Laufbahnperspektive ergibt sich daraus?
    • Wie ist die aktuelle Abschlussprognose 10
    • Werden die Versetzungsbedingungen nach 10 erfüllt?
    • Ist die Schulpflicht bereits erfüllt?
    • Wurde Jg. 9 bereits wiederholt?
    • Liegt Schulverweigerung vor?
  • Aus der Beantwortung dieser Fragen ergeben sich wiederkehrende Standardberatungsszenarien, die wiederum Standardberatungsziele und Standardunterstützungsmaßnahmen implizieren. Auf Basis dieser Standardberatungsszenarien und -ziele vereinbaren die beratenden Lehrkräfte (Klassenleitung, Beratungslehrkräfte, Abteilungsleitung), welches individuelle Ziel die Beratung der Schülerin / des Schülers und der Erziehungsberechtigten haben soll. Die Leitfrage ist: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine bestimmte Unterstützungsmaßnahme in Frage kommt und Erfolg verspricht? Die zuständige Person (s. o. Zuständigkeiten) führt dann die Beratung entsprechend durch. Es ist selbstredend, dass Schüler*in und Erziehungsberechtigte selbst entscheiden, ob sie die Beratung annehmen, und dass die Laufbahnberatung immer ergebnisoffen ist.
  • Die Arbeit mit Standardszenarien der Laufbahnberatung gibt allen Akteur*innen Handlungssicherheit und trägt wesentlich zur Sicherheit der Qualität der Laufbahnberatung bei.