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Das Multiprofessionelle Team der Sonderpädagog*innen und Sozialpädagog*innen im Gemeinsamen Lernen
Mit Ihren Fragen und Anliegen wenden Sie sich gern an uns.
Sozialpädagog*innen / Kräfte im Multiprofessionellen Team
Jörg Hess
E-Mail: joerg.hess@gso.schule-ob.de
Marcel Zupan
E-Mail: marcel.zupan@gso.schule-ob.de
Ottilie Seifert
E-Mail: ottilie.seifert@gso.schule-ob.de
Ersin Koca
E-Mail: ersin.koca@gso.schule-ob.de
Sonderpädagog*innen
Sabine Kreienbring (zuständig für GG/SQ)
Fachrichtung LE/SQ
E-Mail: sabine.kreienbring@gso.schule-ob.de
Theresa Lemmen (Abteilung I, Stufe 5 + 6)
Fachrichtung LE
E-Mail: theresa.lemmen@gso.schule-ob.de
Daniel Hachmann (Abteilung II, Stufe 7 + 8)
Fachrichtung LE
E-Mail: daniel.hachmann@gso.schule-ob.de
Marcel Beßeler (Abteilung III, Stufe 9 + 10)
Fachrichtung LE
E-Mail: marcel.besseler@gso.schule-ob.de
Sonderpädagogische Förderung allgemein
Lern- und Entwicklungsstörungen sind erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung, die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken. Sie können zu einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in mehr als einem dieser Förderschwerpunkte führen (§ 4, Absatz 1, AO-SF).
Schullaufbahn und Abschlüsse in der SI gem. AO-SF in Verb. mit APO-SI
Bei zielgleicher Förderung führt der Unterricht zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen (§ 23, § 24, § 25, § 27 und § 28 Absatz 1, AO-SF). Der Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen führt zum Abschluss des Bildungsgangs Lernen. In diesem Förderschwerpunkt ist der Erwerb eines dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschlusses möglich (§ 29, Absatz 1, AO-SF). Am Ende der Schulbesuchszeit im Förderschwerpunkt geistiger Entwicklung erhalten die Schüler*innen ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt (§ 30, Absatz 1, AO-SF).
Förderschwerpunkte
Förderschwerpunkte mit zielgleicher Förderung
Wir haben an der GSO Förderkinder mit den unterschiedlichsten Förderbedarfen. Häufig wird in Abkürzungen gesprochen und vorausgesetzt, dass jedem klar ist, was es bedeutet und vor allem was dieses beinhaltet. Daher stellen wir hier kurz und prägnant die Förderschwerpunkte vor, die es in der Sonderpädagogik gibt.
Hören und Kommunikation
Hörstörungen umfassen ein Spektrum zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit. Sie wirken sich häufig auch auf die sprachliche und/oder allgemeine Entwicklung aus.
Sehen
Es liegt eine meist dauerhafte massive Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit vor.
Körperliche und motorische Entwicklung
Personen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit infolge einer Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparates oder einer anderen organischen Schädigung beeinträchtigt sind. Es bestehen starke körperliche und motorische Einschränkungen.
Sprache
Es bestehen gravierende Probleme in der Sprache. Das Kind ist in der Kommunikation und häufig auch im Lernen und/oder Verhalten deutlich beeinträchtigt. Einschränkungen gibt es im Sprachverstehen, Schriftspracherwerb, Sprechflüssigkeit (z.B. Stottern), Sprachausdruck (z.B. Grammatik, Wortschatz, Artikulation) und/oder Sprechhemmung in bestimmten Situationen (Mutismus).
Emotionale und soziale Entwicklung
Es liegen deutliche Beeinträchtigungen im sozialen und emotionalen Bereich vor. Diese äußern sich in unterschiedlichen Formen von Verhaltensauffälligkeiten. Anzeichen sind z.B. Impulsivität, Hyperaktivität, Aggressivität, defizitäre Arbeitshaltung oder auch Kontaktvermeidung, Depressivität oder Essstörung.
Förderschwerpunkte mit zieldifferenter Förderung
Lernen
Diese Kinder sind in ihrem Lernen langandauernd, umfänglich und schwerwiegend beeinträchtigt. In der Regel liegt ihr IQ zwischen etwa 70 und 85 (die „Normal-Intelligenz“ liegt zwischen etwa 85 und 115). Einschränkungen gibt es in der Kognition, Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und dem Gedächtnis, sowie im Erkennen und Verstehen von Zusammenhängen.
Geistige Entwicklung
Es besteht eine komplexe kognitive Beeinträchtigung. In der Regel haben die Kinder einen IQ von unter 70. Sie lernen verzögert und reduziert und benötigen lebenspraktische Unterrichtsinhalte. Die Schulbesuchszeit beträgt 11 Jahre.
Unterricht
Organisationsformen der sonderpädagogischen Förderung
In den Jahrgängen 5 – 10 gibt es Förderschülerinnen und Förderschüler mit den Schwerpunkten Lernen (LE), emotionale und soziale Entwicklung (ESE), geistige Entwicklung (GE), körperlich/motorische Entwicklung (KME), sprachliche Qualifikation (SQ) und Autismus (ASS). Diese Schülerinnen und Schüler werden entweder im Klassenverband gefördert durch unsere Sonderpädagog*innen und Regelschullehrer*innen im Team oder in Kleingruppen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse durch den/die Sonderpädagog*in.
Unterricht im Klassenverband / Teamteaching
Unterricht findet auch in Doppelbesetzung statt und eine Lehrkraft ist für die sonderpädagogische Förderung zuständig.
Unterricht außerhalb des Klassenverbandes
Außerhalb des Klassenverbands findet in Kleingruppen individuelle Förderung statt.
Ganztagsangebote der sonderpädagogischen Förderung
Im Nachmittagsbereich findet ein Sozialkompetenztraining für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf statt.
Wege der sonderpädagogischen Förderung
Multimedialer Einsatz zur sonderpädagogischen Förderung von Förderschülern in verschiedenen Lernbereichen, Konzentrations- und Wahrnehmungstraining, Einsatz von Lernprogrammen zur individuellen Förderung (Lernwerkstatt, Lautarium, Elfe und Matthis Lesespiele)
Differenzierung von Inhalten sowie Klassenarbeiten, schriftliche Beurteilungen statt Noten (LE, GG) und Verhaltensmodifikationen bei ESE-Schülern – abhängig von zielgleicher oder zieldifferenter Förderung des jeweiligen Förderschülers
Projektorientierte Förderung der lebenspraktischen Fähigkeiten, Vorbereitung auf das Leben (z.B. Verkehrserziehung, Hauswirtschaft)
Praxisnaher Unterricht mit Unterrichtsgängen und Exkursionen
Verhaltensplan für emotional und sozial auffällige Schülerinnen und Schüler mit individuellen Zielsetzungen, die in allen Jahrgangsstufen eingesetzt werden können
Hilfekarten für Schülerinnen und Schüler besonders mit dem Schwerpunkt GG, so dass sie feste Anlaufstellen bei Orientierungsprobleme haben
Ausgebildete Regelschüler als Experten für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten
Kooperation mit außerschulischen Partnern zur beruflichen Eingliederung ab Jahrgangsstufe 8
Ausbildung von geeigneten Förderschülern zu Sporthelfern zur Betreuung von Pausensport und Sportangeboten im Nachmittagsbereich
Orte der sonderpädagogischen Förderung
Sonderpädagogische Förderung findet im Gemeinsamen Lernen am Lernort der Klasse bzw. des Kurses statt. Für die außendifferenzierte Förderung nutzen wir u. a. unsere Differenzierungsräume
Leistungsmessung und –bewertung in der sonderpädagogischen Förderung
Bei den verschiedenen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen wird in verschiedenen Bildungsgängen unterschieden.
Einige Bildungsgänge werden zielgleich unterrichtet. Dies bedeutet:
- Die Schüler*innen werden gemäß dem gängigen Lehrplan der entsprechenden Schulform unterrichtet.
- Die Schüler*innen werden gemäß der im Lehrplan geforderten Kompetenzen bewertet.
- Die Schüler*innen schreiben alle Klassenarbeiten gemäß den Vorgaben mit.
- Die Schüler*innen werden zum jeweiligen Quartal benotet und erhalten zum Ende des Halbjahres und zu Schuljahresende ein Notenzeugnis.
Folgende Bildungsgänge werden zielgleich unterrichtet:
- Körperlich – motorische Entwicklung (KME)
- Hören und Kommunikation (HK)
- Sprache und Kommunikation (SQ)
- Emotional – soziale Entwicklung (ESE)
Einige Bildungsgänge werden zieldifferent unterrichtet. Jeder Bildungsgang hat seine jeweiligen Vorgaben. Dies bedeutet:
Bildungsgang Lernen:
- Die Schüler*innen werden in Anlehnung an den Lehrplan der Grundschule bzw. der Hauptschule unterrichtet.
- Die Schüler*innen haben einen Rückstand von mindestens einem Schuljahr (meist sogar mehr), sodass die jeweiligen Inhalte und geforderten Kompetenzen sich nach dem individuellen Lernstand der jeweiligen Schüler*innen richten.
- Lernziele der jeweiligen Schüler*innen werden durch einen individuellen Förderplan beschrieben.
- Die Leistungsbewertung beinhaltet sowohl die Ergebnisse des Lernens als auch die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte der Schüler*innen.
- Schüler*innen müssen keine regulären Klassenarbeiten schreiben.
- Schüler*innen erhalten zum Ende des Halbjahres und zum Schuljahresende ein Textzeugnis mit Rückmeldungen zu ihrem individuellen Leistungsstand.
- Die Schüler*innen erhalten keine Noten.
Bildungsgang Geistige Entwicklung:
- Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung werden nach ihren jeweiligen individuellen Möglichkeiten unterrichtet und bewertet. Dies wird in ihrem individuellen Förderplan festgehalten.
- Schüler*innen müssen keine regulären Klassenarbeiten schreiben.
- Schülerinnen werden nach individuellen Lernfortschritten und Anstrengungen bewertet.
- Schüler*innen erhalten zum Schuljahresende ein Textzeugnis mit Rückmeldungen zu ihrem individuellen Leistungsstand.
Folgende Bildungsgänge werden zieldifferent unterrichtet:
- Lernen (LE)
- Geistige Entwicklung (GE)
Laufbahnberatung und –entscheidungen in der sonderpädagogischen Förderung
Die Förderpläne werden in allen Jahrgängen im gleichen Format erstellt werden, da dies allen an der Förderung beteiligen Personen aufgrund der kontinuierlichen Darstellung die Informationsentnahme aus den Förderplänen erleichtert. Die Förderpläne bilden die Grundlage für die Beratung der Schüler*innen und Eltern. Diese bilden eine Gesprächsgrundlage in den Laufbahnkonferenzen und dienen als Prognose für mögliche Abschlüsse.
Fortsetzung der sonderpädagogischen Förderung in der SII
Die Förderung in den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung endet mit Abschluss der Sekundarstufe I, es sei denn, die Schullaufbahn wird an einem Berufskolleg fortgesetzt und das Fortbestehen der Förderung wird auf Antrag der Erziehungsberechtigen gewünscht. Die Unterstützungsbedarfe, welche aufgrund einer medizinischen Diagnostik festgestellt werden, bleiben für die gesamte Schullaufbahn bestehen.