Rahmenbedingungen und Vorgaben
Bezugsnormen
- ADO § 10 Weitere Aufgaben und § 18 Klassenlehrerin, Klassenlehrer
- Schulgesetz § 57 (Fn 5) Lehrerinnen und Lehrer
Räumliche, materielle und finanzielle Bedingungen
Personal
- Jede Lehrkraft wird durch die Schulleitung zur Klassenleitung ernannt. Die Schulleitung ernennt in der Regel 2 Personen zu gleichberechtigten Klassenleitungen
- Vertretungslehrkräfte bzw. Referendare dürfen keine feste Klassenleitung übernehmen
Organisatorische Bedingungen
Die Klassenleitung hat in der Woche eine gemeinsame im Stundenplan geblockte Teamstunde.
Alle Klassenleitungen stimmen sich in den Jahrgangsteams ab und arbeiten zusammen.
Ziele
Mit diesem Konzept sollen die Aufgaben, Pflichten, Zuständigkeiten, Chancen und Möglichkeiten einer Klassenleitung dargestellt werden.
Bausteine
- Klassenleitungen: Alle Schülerinnen und Schüler gehören einer Klasse an. Diese Klasse wird durch zwei Klassenleitungen betreut. Sie sind immer die ersten Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler. Sie betreuen in der Regel die Klasse von der 5 bis zur 10
- Klassenraum: Jede Klasse hat einen festen Klassenraum. Pro Abteilung bleibt die Klasse fest in diesem Raum. Jeweils nach 2 Schuljahren zieht die Klasse in einen anderen Gebäudeabschnitt. Die Klasse gestaltet den Raum als Lebens- und Lernraum, hält ihn sauber und verbringt als Klassengemeinschaft viel gemeinsame Zeit in diesem Raum. Die Klassenleitung beaufsichtigt und begleitet diesen Prozess
- Klassenbuch: Die Klassenleitungen kontrollieren die angemessene und vollständige Führung des Klassenbuches der Klasse. Dieses kann digital oder analog erfolgen
- Ordnungsdienste: Jede Klasse hat zu bestimmten Zeiten im Schuljahr bestimmte Bereiche in den Pausen zu reinigen. Die Klassenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig und kontrollieren die erfolgreiche Reinigung der Bereiche
- Beratung: Neben den Klassenleitungen beraten alle Fachlehrkräfte, die Mitglieder der jeweiligen Abteilung und alle pädagogischen Fachkräfte die Schülerinnen und Schüler bei individuellen Anliegen
- Kindeswohlgefährdung: Die Klassenleitungen haben in ihrer gesetzlichen „Garantenstellung“ die besondere Aufgabe Veränderungen, Auffälligkeiten und Besonderheiten bei den Schülerinnen und Schüler festzustellen und in Zusammenarbeit mit der Abteilung, der Schulleitung, den Eltern und den außerschulischen Einrichtungen das Wohl der Kinder sicherzustellen bzw. dafür zu sorgen, dass es im Fall der Fälle wiederhergestellt wird
- Pädagogisch-erzieherische Aufsicht in der Klasse: Die Klassenleitungen führen das Classroom-Management in der Klasse. Sie entwickeln mit der Klasse Regeln und Rituale. Sie arbeiten bei diesem Erziehungsauftrag mit allen Fachlehrkräften der Klasse eng beratend zusammen und steuern bei Bedarf Prozesse in die richtige Richtung. Sie kontrollieren die „Hausaufgaben“ bzw. sonstigen Aufgaben aller Schülerinnen und Schüler in der Klasse nach den Vorgaben, Überwachen die Fehlzeiten und Entschuldigungen bzw. arbeiten eng mit der schulischen Verwaltung bezüglich der Laufbahndokumentation aller Schülerinnen und Schüler der Klasse mit. Dabei stehen sie auch im engen Kontakt mit der Abteilung
- Wochenanfang- und Wochenendstunde: Jede Klasse hat zu Beginn der Woche immer eine Wochenanfangsstunde bei einer Klassenleitung. Dort werden organisatorische, aber auch pädagogische und klasseninterne Themen besprochen. Der Klassenrat ist auch ein Element dieser pädagogischen Arbeit. Manche Klassen (z.B. Jahrgang 5, neueinsetzend in 7 usw.) haben aufgrund erhöhter pädagogischer und organisatorischer Bedarfe auch noch eine Wochenendstunde bei einer Klassenleitung
- Pausen: Die GSO hat ein bestimmtes Tagesraster mit Unterrichts- und Pausenzeiten. In den Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Gebäudeteilen oder auf dem Schulhof aufhalten. Dort finden sie bestimmte Spiel-, Unterhaltungs-, Ruhe- und Verpflegungsangebote. Die Klassenleitungen unterweisen alle Schülerinnen und Schüler in diesen Regelungen
- Ganztagsregelungen: Die Klassenleitungen erklären allen Schülerinnen und Schülern die Regelungen und Absprachen aus dem Schulleben wie z.B. Mittagessen, AGs, das gemeinsame Miteinander, Lernzeiten, Sekretariate usw. und beaufsichtigen die angemessene Handhabung
- Logbuch: Dieses ehemalige Hausaufgabenheft ist ein Lernbegleiter, Hausaufgabenheft, Terminplaner und Kommunikationsmittel mit den Eltern in Einem. Die Klassen- und Fachlehrkräfte gestalten mit den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag gemeinsam die Nutzung
- Klassenfahrten: Diese finden als fester Bestandteil des Schulalltags mehrmals in der SI statt. Sie haben dabei ganz zentrale soziale, kulturelle und fachliche Ziele. Die Klassenleitungen planen und gestalten diese Fahrten rechtzeitig zusammen mit den Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern
- Projekttage bzw. Projektwochen: Diese sind auch ein fester Bestandteil des schulischen Alltags. Die Woche vor den Herbstferien ist eine feste Wander- und Projektwoche. Hier finden Klassenfahrten, Ausflüge und projektorientierter Unterricht für die gesamte Schule statt. Weitere einzelne Projekttage sind themenorientiert über das Schuljahr hin verteilt. Die Klassenleitungen gestalten mit den Schülerinnen und Schülern nach den thematischen Rahmenbedingungen diese Projektlernphasen
- Ausflüge und Unterrichtsgänge: Diese findet regelmäßig an Wander- und Projekttagen statt. Diese werden durch die Klassenleitungen geplant und umgesetzt. Unterrichtsgänge können nach vorheriger Genehmigung bei der Abteilung auch in Unterrichtsstunden passend zu den Fächern mit Fachlehrkräften umgesetzt werden
- Informationsveranstaltungen und Infobriefe: Alle wichtigen Infos zu neuen Fächern, Wahlen, Veranstaltungen, Klassen- und Schulpflegschaften usw. werden für die Schülerinnen und Schülern bzw. die Eltern immer durch Infobriefe und Infoveranstaltungen begleitet und vertieft. Diesen Informations- und Kommunikationsprozess in der Klasse begleiteten die Klassenleitungen federführend
- Klassen- und Zeugniskonferenzen: Diese werden durch die Klassenleitungen in Zusammenarbeit mit den Abteilungen einberufen und durchgeführt
- Elternsprechtage: Diese finden als feste Beratungsangebote im Herbst und um Ostern jeweils an einem Nachmittag statt. In der Regel machen die Eltern mit dem Kind bei den Klassenleitungen Termine und suchen bei Bedarf auch weitere Lehrkräfte oder die Abteilungs- und Schulleitung auf
- Zeugnisse: Diese werden als verbindlicher fester Bestandteil zum Halbjahreswechsel (in der Regel Ende Januar/Anfang Februar) und zu den Sommerferien durch die Klassenleitungen ausgegeben.
- Potentialanalyse: Diese findet immer wieder in Klasse 8 statt, so dass alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Berufswahlvorbereitung feste Hilfe und Orientierungspunkte erhalten, wo ihre Stärken liegen und welche Berufe sich im späteren Leben aus diesen Feldern auf welchen Wegen erlernen lassen. Die Klassenleitungen begleiteten diesen Prozess in der Klasse
- Praktikum: Alle Schülerinnen und Schüler müssen als fester Bestandteil in den höheren Klassen mindestens ein längeres Praktikum über 3 Wochen absolvieren. Zusätzlich sind weitere Praktika in den Ferien oder an Aktionstagen (z.B. Boys- und Girlsday) möglich. Die Klassenleitungen begleiten diese verpflichtende ordnungsgemäße Umsetzung und Durchführung des Praktikums
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